Meldung eines Sterbefalls: Was tun im Trauerfall?


Die Meldung eines Sterbefalls bis hin zur Abwicklung des Nachlasses ist in Deutschland mit mehreren Behördengängen verbunden. Zunächst muss nach dem Tod einer Person ein herbeigerufener Arzt den Totenschein ausstellen.

Nach der Ausstellung des Totenscheins muss ein Angehöriger den Totenschein, die Geburts- und gegebenenfalls die Heiratsurkunde beim zuständigen Standesamt einreichen. Zuständig für den Verstorbenen ist das Standesamt der Stadt oder Gemeinde, in der der Tote auch gemeldet war.

Nach Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt wird automatisch das zuständige Nachlassgericht vom Standesamt informiert. Hier werden nun die Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, geregelt.

Geprüft wird zunächst, ob ein Testament vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird ein Testamentsvollstrecker bestellt, sollte dieser nicht vom Verstorbenen in seinem Testament benannt worden sein. Sollte kein Testament vorliegen, wird das Gericht den Nachlass im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge verteilen.

Nachdem das Nachlassgericht den Tod des Erblassers registriert hat, können die Erben auch hier einen Erbschein beantragen um sich als rechtmäßige Erben anderen Personen gegenüber ausweisen zu können.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel