SA Sterbefall: Wer muss die Beerdigungskosten tragen?


Nach dem Tod einer Person ist der Erbe verpflichtet ein Bestattungsinstitut mit der Beerdigung der Person zu beauftragen.

Um einer Seuchengefahr vorzubeugen hat der Gesetzgeber eine Frist gesetzt. Ein Leichnam muss innerhalb von vier Tagen nach seinem Tod beigesetzt werden.

Die Kosten für die Beerdigung müssen vom Erben getragen werden. Sollten mehrere Erben vorhanden sein bilden diese eine Erbengemeinschaft. Dann muss die Gemeinschaft die Beerdigung bezahlen.

Unerheblich ist dabei die Art der Beerdigung. Sowohl eine Einäscherung als auch eine normale Beisetzung sind rechtlich unter „Beerdigung“ zu fassen.

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