MT Was ist bei Bestattungen gesetzlich zu beachten?


In Deutschland ist auch der Umgang mit verstorbenen Menschen, also mit Leichen klar gesetzlich geregelt. Die Bundesländer haben sogar eigene Bestattungsgesetze, so dass hier gegebenenfalls Unterschiede auftreten können. Neben diesen Bestattungsgesetzen können die Träger von Friedhöfen eigene Satzungen erlassen, sofern sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Es ist also üblich, dass es auf kirchlichen oder auf kommunalen Friedhöfen eigene Regeln gibt die von den Besuchern beachtet werden müssen.

Grundsätzlich muss jede Leiche bestattet werden. Hier kann man wählen, ob man die Beisetzung des verstorbenen Angehörigen in einer Grabstätte lieber
in Form einer Erdbestattung durchführen möchte oder ob man gegebenenfalls die Einäscherung der Leiche in einer Feuerbestattungsanlage und die Beisetzung der in einer festen Urne verschlossenen Aschenreste in einer Grabstätte, also eine Feuerbestattung bevorzugt. Nach der Einäscherung in einer Feuerbestattungsanlage kommt auch ersatzweise die Beisetzung der Urne von einem Schiff auf hoher See in Betracht. Dies wird dann auch als Seebestattung bezeichnet. Hier müssen aber auch strenge Regeln beachtet werden, so muss ein gewisser Abstand zum Strand bestehen und das Meer muss eine genau geregelte Tiefe haben, damit soll verhindert werden, dass die Urne mit der Asche des Verstorbenen an den Strand gespült wird an welchem gerade Urlauber baden.

Ansonsten besteht in Deutschland strikter Friedhofszwang, wo Leichen und Aschenreste Verstorbener beigesetzt werden müssen. Eine Verwahrung einer Urne zu Hause ist also nicht erlaubt. Neuere Formen wie die Friedwälder jedoch erfüllen oft die Anforderungen und sind daher erlaubt.

Die Art, der Ort und die Durchführung der Bestattung können nach dem Willen des Verstorbenen durchgeführt werden. Ist der Verstorbene noch nicht 16 Jahre alt oder geschäftsunfähig, so müssen die Personensorgeberechtigten entscheiden. Ist der Wille des Verstorbenen oder der Personensorgeberechtigten nicht nachweisbar, so kommt es auf den Willen der Angehörigen an. Hat man also ganz bestimmte Wünsche, sollte man dies rechtzeitig mitteilen. Für solche Bestimmungen eignet sich neben dem Festhalten in einem Testament auch ein entsprechendes Vorgespräch mit dem Bestattungsunternehmen, dass einmal die Bestattung durchführen soll. Viele solcher Unternehmen bieten schon gerne vorher Informationen an, damit dann im Trauerfall nicht zu viel überlegt werden muss. Zwar plant niemand gerne seine eigne Beerdigung, aber sinnvoll kann das schon sein. Insbesondere weil man so noch gut die Möglichkeit hat die Preise der Bestattungsunternehmen zu vergleichen. Hat man bestimmte Ansprüche an die Gestaltung der Trauerfeier, beispielsweise im kirchlichen Rahmen empfiehlt sich auch ein Gespräch mit dem örtlichen Seelsorger.

Hat man keine Vorsorge bezüglich seiner eigenen Beerdigung getroffen, was durchaus die Regel darstellt, so muss man im Trauerfall einen Bestatter anrufen und ihn beauftragen, denn innerhalb von 36 Stunden muss der Leichnam der Kühlung einer Leichenhalle zugeführt werden. Eine Aufbahrung zuhause über Nacht ist jedenfalls möglich, wenn es heutzutage auch immer unüblicher wird. Schließlich sterben heute mehr Menschen in Krankenhäusern oder in Alterspflegeeinrichtungen als im eigenen Zuhause.

Die Gesetze geben auch allgemeine Regeln auf, denn mit Leichen und der Asche darf nur so verfahren werden, dass keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung auftreten können. Dabei stehen auch die Würde des Verstorbenen und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit im Vordergrund. Dies muss insbesondere bei der Bestattung, bei einer Leichenschau, aber auch bei der Bergung, bei der Verwahrung, bei der Einsargung, bei der Aufbahrung und bei der Beförderung beachtet werden. Diesen Umgang stellen in der Regel die Bestattungsunternehmen sicher. Das bedeutet auch, dass sie allein mit einer Beförderung zu beauftragen sind. Wo dies nicht geht, beispielsweise im Lufttransport, sind die Fluggesellschaften in der Pflicht entsprechend zu verfahren. Bei der Bergung von Leichen müssen die handelnden Sicherheitsorgane, wie die Feuerwehr ebenfalls auf die Leiche achten. Schon aus diesem Grund werden Leichen immer abgedeckt oder in einen Leichensack gehüllt.

In der Regel wird auch diese Einhaltung strikt geregelt, so dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden können. Insbesondere wer eine Leiche beiseiteschafft oder auf eigene Faust bestattet muss mit einer Geldstrafe rechnen. Auch derjenige der sich gegen eine Leichenschau durch einen Arzt stellt oder einen falschen Umgang mit Leichen an den Tag gelegt hat kann eine Geldbuße auferlegt bekommen. Dabei ist besonders die Sargpflicht zu beachten. Das bedeutet, dass Leichen immer in einem Sarg bestattet werden müssen. Regelungen wie Leinentücher oder ähnliches sind nicht erlaubt. In besonders schweren Fällen sind Störungen sogar als Störung der Totenruhe nach dem Strafgesetzbuch strafbar.

Besonders sind die örtlichen Vorschriften der Friedhofsordnungen zu beachten. Dort sind oft auch Regelungen beinhaltet, welche Form oder welche Gestaltung ein Grab haben muss. Besonders bei dem Grabstein können Vorschriften gemacht werden. Den Kontakt zu entsprechenden Friedhofsamt stellt in der Regel das Bestattungsunternehmen sicher. Dieses ist regelmäßig auch mit den örtlichen Regelungen vertraut, so dass es in den schwersten Stunden nicht auch noch Ärger mit der Verwaltung gibt. In diesen Satzungen sind übrigens auch die Kosten und die Mindestnutzungszeiten vermerkt. Außerdem die Öffnungszeiten der Friedhöfe und natürlich auch wann und in welcher Form Bestattungen möglich sind. Diese Satzungen können wieder eigene Bußgeldtatbestände haben.

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