Regelungen zum Jugendschutz in den Medien


Die heranwachsende Jugend ist dem Staat besonders wichtig, da diese die Zukunft darstellen. Daher ist es auch ein wichtiges Ziel der Regierungen, egal ob Bundes- oder Landesregierung, die Jugend zu schützen. Dafür werden von den Parlamenten besondere Gesetze erlassen. Das bekannteste Gesetz ist das Jugendschutzgesetz.

Neben der Regelung des Verkehrens jugendlicher Bürger in der Öffentlichkeit, auf der Arbeit und in Gaststätten, ist der Jugendmedienschutz zunehmend in den Fokus gerückt. Spätestens seit Amokläufen in deutschen Schulen ist die Diskussion über das Medienverhalten von Kindern und Jugendlichen regelrecht entbrannt. Die Regelungen über den Jugendmedienschutz stammen aus dem Jugendschutzgesetz, aus dem im Jahre 2002 erlassenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und aus dem Strafgesetzbuch. Die strafrechtlichen Sanktionen sollen dabei den äußersten Rahmen festlegen, der Schwerpunkt hingegen soll in der Prävention liegen.

Jedoch wird bei Verstößen gegen die Strafnormen konsequent gegen die potentiellen Täter ermittelt. Der mediale Jugendschutz hat einen großen Stellenwert auf den Agenden der Polizei und der Staatsanwaltschaften. Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes umfassen dabei die verschiedensten Medien, wie beispielsweise Bücher, Zeitschriften, Filmrollen, Videokassetten, CD-ROMs oder DVDs und BlueRayDiscs.

Ist ein spezieller Film, ein Buch oder eine Zeitschrift zu grausam oder zu sexuell orientiert für einen Jugendlichen, der ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht hat, so kann er es nicht kaufen, weil es sonst gegen das geltende Gesetz verstoßen würde. Geregelt wird auch der Zugang zu Kinofilmen, denn auch Kinofilme werden in verschiedene Altersklassen eingeteilt. Allerdings hält sich die Kinofilmwirtschaft hier an die Vorgaben der Freiwilligen Selbstkontrolle. Bei dieser wird ein Mindestalter für die Kinobesucher festgelegt und manchmal wird beispielsweise gefordert, dass zumindest ein Erziehungsberechtigter mit den Kindern oder den Jugendlichen in den Kinosaal geht um später auf Fragen zum Film entsprechend reagieren zu können. Die Eltern müssen in einem solchen Fall selbst entscheiden, ob sie ihrem Kind den Film, den sie gerne anschauen wollen, auch zumuten können oder ob sie den Kontakt mit einem solchem Thema vermeiden möchten, um eine Beeinflussung zu verhindern.

Geschützt werden Jugendliche auch vor Werbung für Tabakwaren und alkoholischen Getränken, denn diese ist im Kino erst ab 18:00 Uhr erlaubt. Auch dürfen, und das gilt auch für den Bereich des Fernsehens, bestimmte Inhalte nicht einfach oder zumindest nicht ohne Hinweis und Beachtung der Tageszeit gesendet werden. Dazu zählen die Themen Gewalt, Kinder und Jugendliche bei sexuellen Handlungen, die Kriegsverherrlichung und die Darstellungen die Tod, Krankheit oder Verletzung zu real und tragisch wiedergeben. Solche Medien dürfen auch nicht einfach verkauft, verliehen oder bereitgestellt werden. Auch dürfen solche Medien nicht einfach im Versandhandel geführt und verkauft werden. Das Internet stellt hierbei mit der Möglichkeit unerkannt solche Dinge zu verbreiten und zu verkaufen eine ernste Gefahr dar. Diese wird auch beobachtet und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt. Es gab auch schon einige Verurteilungen wegen entsprechender Internetvergehen.

Das gleiche gilt für Computerspiele. Hier ist der Handel aufgerufen sich an die Regeln des Jugendschutzes zu halten. Gerade die sogenannten „Egoshooter“, bei denen der Spieler sich selbst in die Rolle des Schützen hineinversetzt sieht, standen nach den Amokläufen an den Schulen in Verdacht, Mitschuld an diesen zu haben. Computerspiele werden ebenso wie die Filme in bestimmte Altersklassen eingeteilt. Ein entsprechendes Hinweisschild ist dann auf der Verpackung angebracht. Stark jugendgefährdende Computerspiele können auch verboten werden, man sagt auch indiziert werden, da sie dann auf den Verbotsindex kommen. Diesen Index führt die Bundesprüfstelle, welche aufgrund des Jugendschutzgesetzes eingeführt wurde und ihren Hauptsitz in der Bonn hat. Diese Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Familienministeriums prüft alle Medien und stuft sie entsprechend ein.

Bei manchen Filmen lässt sich durch Nachbearbeitung der Schnitttechnik noch eine geringere Einstufung erreichen. Jedoch ist die Nachprüfung kostenpflichtig. Fällt bei der Kontrolle ein Medium negativ auf, so wird es einem Gremium zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Dieses Gremium besteht aus Mitgliedern von 12 verschiedenen Stellen, darunter Vertreter der Bundesländer, der Kirchen und der Religionsgemeinschaften, der Kunst, der Literatur, der Buchwirtschaft, der Lehrerschaft und den Trägern der Jugendhilfe. Zur Indizierung ist eine Zweidrittelmehrheit in diesem Gremium erforderlich. Gegen diesen Bescheid, der einen Verwaltungsakt darstellt, kann eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden, wenn man damit nicht einverstanden ist.

Eine weitere Aufgabe der Bundesprüfstelle ist die Medienerziehung. Die Bundesländer hingegen sind für den Rundfunk und für das Internet zuständig. Hier sind zumeis Landesmedienanstalten eingerichtet. Diese überprüfen die Medien, die ihnen im Zuge des Föderalismus zugewiesen sind. Auch diese Landesmedienanstalten werden bei den Verstößen entsprechend tätig. Die Kontrolle ist schon im Grundgesetz vorgesehen, denn die Meinungsfreiheit sowie die Freiheit von Kunst, Film, Rundfunk und Presse finden ihre Grenzen in den Vorschriften zum Jugendschutz. Somit ist der Jugendschutz zumindest mittelbar auch ein verfassungsmäßig geschütztes Rechtsgut.

Eine Grenze findet diese Grundrechtseinschränkung immer in der Verhältnismäßigkeit. Denn der Staat darf nicht unverhältnismäßig in ein Grundrecht eines Grundrechtsträgers, und das sind auch Unternehmen der Medienwirtschaft, eingreifen. Gegen solche Eingriffe kann man sich bei den Verwaltungsgerichten wehren. Sieht man am Ende des Rechtsweges seine Grundrechte immer noch unverhältnismäßig eingeschränkt, so steht die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offen.

Auch die Europäische Union hat sich den Jugendschutz auf die Fahnen geschrieben. Deswegen entstehen immer mehr politische Entscheidungen, die den Jugendschutz betreffen aus Brüssel. Diese haben dann Geltung für das ganze Unionsgebiet. Hier wird sich die Zukunft des medialen Jugendschutzes auch abspielen, denn in Zeiten von grenzüberschreitenden Medien ist auch ein grenzüberschreitender Jugendschutz erforderlich.

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