Unterschied zwischen Pacht und Miete


Der Pachtvertrag ist mit dem Mietvertrag eng verwandt. Es stellt sich nur die Frage, was der Unterschied zwischen Pacht und Miete ist. Bei einem Mietvertrag wird dem Mieter eine Sache gegen Zahlung einer monatlichen Miete überlassen. Bei einem Pachtvertrag ist dies ähnlich, nur dass dort die Höhe der Pacht häufig von dem Ertrag des Pachtgegenstandes abhängig ist. Dabei ist der Hauptunterschied zwischen Miet- und Pachtvertrag folgender: Bei einem Pachtvertrag stehen dem Pächter regelmäßig die Erträge, Früchte und Nutzungen der Pachtsache zu. Er darf sie also behalten und verwerten.

Beispiel: Bauer B pachtet von Landbesitzer L zehn Hektar Land. Darauf baut er Kartoffeln an. Die Kartoffeln stehen ihm zu, er darf sie also verkaufen und den Erlös behalten.
Weitere Anwendungsbereiche einer Pacht sind vor allem in der Gastronomie, zum Beispiel durch die Pacht eines Restaurants oder einer Bar zu sehen, in der Landwirtschaft durch die Pacht von Ländereien, aber auch im Jagdwesen durch die Pacht eines Waldstückes zur Jägerei. Hierbei ergibt sich überall die Folge, dass dem Pächter die Erträge, die aus der Pachtsache entstehen - zum Beispiel die Einnahmen durch das Restaurant, die Einnahmen durch den Verkauf der landwirtschaftlichen Erzeugnisse oder die Verwertung der geschossenen Tier – zustehen.

Häufig wird bei einem Pachtvertrag das Inventar übernommen. So werden gewerbliche Räume meistens samt Inventar verpachtet. Für dieses Inventar obliegt dem Pächter eine Sorgfaltspflicht, er muss dieses erhalten und sorgsam damit umgehen. Schließlich ist er bei Beendigung der Pacht dazu verpflichtet, dieses Inventar zurückzugeben. Dabei umfasst dies auch, dass der Pächter Inventar, das kaputt geht, ersetzen muss. Zerbricht dem Gastwirt also ein Stuhl des Inventars der gepachteten Gaststätte, dann muss er diesen Stuhl neubeschaffen.
Der Pachtvertrag wird wie der Mietvertrag entweder durch Zeitablauf oder durch Kündigung beendet. Eine Kündigung ist immer nur zum Ende eines Pachtjahres möglich. So wird verhindert, dass der Pächter mitten im laufenden Ertragsjahr die Kündigung erhält.

Einige Besonderheiten ergeben sich weiterhin bei einem Pachtvertrag über Ländereien. Die wesentlichen sind folgende. Sie ähneln in Grundzügen den Besonderheiten von Mietverträgen über Wohnräume: Der Pachtvertrag bedarf der Schriftform. Liegt keine Schriftform vor ist er nicht nichtig, sondern hat nur keine zeitliche Beschränkung. Auch hier ist eine „Untervermietung“ der Pachtsache durch den Verpächter zu genehmigen. Fehlt die Genehmigung macht sich der Pächter gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. Es besteht auch ein Verpächterpfandrecht, wenn der Pächter mit seiner Pachtzahlung in Verzug ist. Dann kann der Verpächter vor allem die Früchte und Erträge der Pachtsache als Pfand nehmen.

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