Warum sollte ein Frachtbrief bei einem Frachtvertrag geschrieben werden?


Wenn zwei Personen einen Vertrag über eine Fracht schließen, also einen Frachtvertrag, auch Beförderungsvertrag genannt, kann der Frachtführer vom Auftraggeber verlangen, ihm einen Frachtbrief aufzustellen. Dort sind die wesentlichen Eigenschaften der Fracht aufgelistet, sodass der Frachtführer damit ordnungsgemäß umgehen kann.

Umfang des Frachtbriefes

Im Frachtbrief werden zunächst die Personen des Frachtvertrages mit Namen und Anschrift aufgeführt, also der Auftraggeber und der Spediteur sowie das Datum der Ausstellung. Zusätzlich werden die wesentlichen Informationen zur Zielangabe der Fracht beschrieben, also vor allem die Anfangszeit der Beförderung, das Ende, die Zeit und der Abgabeort mit eventueller Abgabeperson. Weiterhin wird die Fracht selbst beschrieben. Die Art der Güter und deren eventuelle Gefährlichkeit soll genannt werden. Ebenso werden das Gewicht der Güter, die Maße dieser und die Anzahl, das heißt zum Beispiel, wie viele einzelne Pakte abzuliefern sind, aufgezeichnet.

Auch sollen die vertraglichen Vereinbarungen dort beschrieben werden, also zum Beispiel, welche Frachtvergütung für die Auslieferung gezahlt werden soll, ob per Nachnahme oder Vorkasse gezahlt worden ist und ob es sonstige Besonderheiten bei Ablieferung, wie zum Beispiel die Zahlung von Zollgebühren, gibt. Der oben benannte Inhalt eines Frachtbriefes ist nicht bindend. Die Vertragsparteien können in den Frachtbrief alles hineinschreiben, was sie für wichtig zur Fracht erachten. Etwaige Besonderheiten, die nur zur Beförderung dieser Fracht gelten, etwa, weil die Fracht besonders wertvoll oder auch besonders gefährlich ist, können auch eingetragen werden.

Anspruch auf den Frachtbrief

Der Frachtführer hat einen Anspruch auf Erstellung des Frachtbriefes. Das heißt, dass er von dem Auftraggeber verlangen kann, dass er einen Frachtbrief mit den oben genannten Angaben ausgestellt bekommt. Nur so kann der Spediteur bei der Ausführung der Fracht sicher sein, dass er alle Sicherheitsstandards und Besonderheiten zur Fracht einhalten kann. Der Frachtführer macht sich dann allerdings auch schadensersatzpflichtig, wenn er trotz richtiger Angaben im Frachtbrief die Fracht nicht richtig befördert und dadurch ein Schaden daran entsteht.

Folgen bei Nichteinhaltung

Wenn der Auftraggeber allerdings die oben angeforderten Angaben nicht vollständig macht, also wenn zum Beispiel Angaben über die besondere Gefährlichkeit des Frachtgutes nicht gemacht worden sind, dann haftet der Auftraggeber dem Frachtführer für alle die Schäden, die er durch dieses besonders gefährliche Gut erlitten hat und zwar unabhängig davon, ob es der Auftraggeber zu vertreten hat oder ihm ein Verschulden zur Last gelegt werden kann.

Durchsetzbarkeit mit dem Frachtbrief

Wurde ein Frachtbrief ausgestellt und kommt es bezüglich des Frachtvertrages zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dann kann der Frachtbrief als Beweis hinzugezogen werden. Die Angaben, die im Frachtbrief eingetragen sind gelten dann als so vereinbart. Alle Angaben über die Personen des Frachtvertrages, der Ort und die Zeit der Lieferung, die Anzahl und Menge der Fracht und die Umstände der Lieferung gelten dann so wie im Frachtbrief vereinbart. Die Aussagekraft erlangt der Frachtbrief vor allem dann dadurch, dass die beiden Vertragsparteien den Frachtbrief unterschrieben haben. Deshalb ist es sehr schwer, zu beweisen, dass etwas, was im Frachtbrief steht, so nicht stimmt oder nicht so vereinbart worden ist. Ratsam ist es deshalb, immer den Frachtbrief vor der Unterschrift auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, damit später keine Beweisprobleme entstehen.

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