Warum sollte ich eine private Haftpflichtversicherung abschließen?


Da es sich mit Ausnahme der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und der Jagdhaftpflichtversicherung bei den Haftpflichtversicherungen nicht um Pflichtversicherungen handelt, steht es den Versicherten frei, sich versichern zu lassen oder das Risiko einer Inanspruchnahme nach einer Schadensverursachung ohne Versicherungsschutz ausgesetzt zu sein. Das Risiko im Rahmen der privaten Lebensführung schuldhaft einen Schaden zu verursachen, ist dem Leben eines jeden Menschen immanent. Manche Risiken lassen sich durch eine besondere Sorgfalt minimieren oder gar ausschließen, andere liegen nicht im unmittelbaren Machtbereich des Versicherten, wie zum Beispiel bei einem Schaden an einem sich im Keller des Hauses befindlichen Öltanks. Grundsätzlich haftet jeder Mensch ohne eine Obergrenze für die von ihm verursachten Schäden. Die Haftung bezieht sich dabei nicht nur auf das Vermögen der Person im Zeitpunkt des Schadenseintritts, sondern auch auf das zukünftige Vermögen. Haftet eine Person für einen Schaden, den er einer anderen Person schuldhaft zugefügt hat, beeinflusst dies also mitunter seine wirtschaftliche Zukunft massiv.

Neben der Absicherung des eigenen Haftungsrisikos, ist der privaten Haftpflichtversicherung ein soziales Element immanent. Die Geschädigten werden häufig schuldlos geschädigt und bleiben auf ihrem Schaden sitzen, wenn der Schädiger nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt um den Schaden zu begleichen. Stellt man sich alleine vor, welche Kosten entstehen, wenn Öl in das Grundwasser fließt da der Öltank leckt oder welche Kosten zur Behebung eines Wasserschadens nötig sind, der auf Grund einer über gelaufenen Badewanne im restlichen Haus entsteht, wird das große Risiko für den Geschädigten, seinen Schaden nicht ersetzt zu bekommen oder für den Schädiger ersetzen zu können, deutlich. Die Haftpflichtversicherung hat also einen Doppelzweck und schützt sowohl den Versicherten vor der Ansprüchen des Geschädigten als auch den potentiellen Geschädigten davor, auf seinen Schaden von niemandem ersetzt zu bekommen. Das die Entschädigungsforderung wirtschaftlich nicht dem Versicherten zufällt, ist Ausdruck dieses Risikos. Er kann über diese Forderung nicht frei verfügen.

Das Risiko durch einen Nichtversicherten geschädigt zu werden, kann man ebenfalls durch die eigene Haftpflichtversicherung abdecken lassen, über die sogenannte Ausfalldeckung. Sie tritt für eigene Schäden ein, wenn der Schädiger nicht über die finanziellen Mittel verfügt, den Schaden zu regulieren. Die Ausfalldeckung bedeutet dabei in aller Regel erhöhte Beiträge. Sie stellt letzten Endes eine Versicherung dagegen dar, dass der Schädiger nicht haftpflichtversichert ist. In der Bundesrepublik Deutschland haben mehr als 30% der Bürger keine Privathaftpflichtversicherung. Das Risiko in eigenen Rechtsgütern durch eine Person verletzt zu werden, die keine Privathaftpflichtversicherung hat, liegt somit, im Hinblick auf den Schädiger, bei mehr als 30%.

Die abschließende Beurteilung ob der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung sinnvoll ist, muss natürlich jeder potentielle Versicherter für sich selbst vornehmen. Grundsätzlich lässt sich aber sagen, dass es sich um die Abdeckung eines Risikos handelt, dass im Zweifelsfall die wirtschaftliche Existenz bedrohen kann. Insbesondere durch die Abdeckung von Schäden, die der Versicherte selbst verursacht, kombiniert mit der Ausfalldeckung für Eigenschäden, wird ein erhebliches, nicht auszuschließendes Lebensrisiko in doppelter Hinsicht versichert. Es sollte dabei auch an Schäden gedacht werden, die Familienmitglieder einem Dritten zufügen könnten. Eine Versicherung, die alle Familienmitglieder einschließt ist somit sinnvoll.

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