Worauf sollte ich beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung achten?


Eine private Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die der Versicherte einem Dritten unvorsätzlich zufügt. Sie übernimmt in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Kosten die durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Bereich entstehen. Die Versicherungen kümmern sich dann um alles, was mit der Regulierung des Schadens zusammen hängt. Sie wird sich zum Beispiel im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Geschädigten um alles Notwendige kümmern. Oft ist der Versicherungsschutz derart ausgestaltet, dass auch andere Familienmitglieder von der Versicherung umfasst sind. Dazu zählen häufig der Ehepartner oder Partner, mit dem der Versicherte in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und unverheiratete Kinder, sofern sie sich noch in der Ausbildung befinden. Die Allianz weicht hiervon in ihren Bestimmungen ab. Sie gewährt den Versicherungsschutz nur für Familienangehörige, mit deinen eine häusliche Gemeinschaft besteht. Zieht das Familienmitglied aus, endet der Versicherungsschutz.

Es gilt auf verschiedene Dinge zu achten, wenn der Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Der Bund des Versicherten e.V. veröffentlicht dazu Richtwerte für die jeweilige Schadenshöhe, die nicht unterschritten werden sollten, um einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Wichtig ist zunächst bei den Vermögensschäden zwischen den „echten“ und den „unechten“ zu unterscheiden. Echte Vermögensschäden sind solche, die das Vermögen einer Person unmittelbar schädigen, also zum Beispiel die Beschädigung einer Sache. Das Vermögen des Geschädigten wird durch den in Folge der Beschädigung verminderten Wert der Sache verringert. „Unechte“ Vermögensschäden sind hingegen solche Schäden, die mittelbar durch ein Schadensereignis entstehen. Wird zum Beispiel durch einen vom eigenen Haus gewehten Schornstein die Einfahrt des Nachbarn versperrt und kann dieser deshalb sein Auto nicht benutzen und muss ein Taxi nehmen, werden die Taxikosten von der Versicherung übernommen. An dem Auto selbst oder anderen Sachen ist kein Schaden entstanden, so dass es sich nicht um einen „echten“ Vermögensschaden handelt. Grundsätzlich sollten Vermögensschäden mit mindestens 100.000€ versichert sein.

Darüber hinaus sollte eine sogenannte Ausfalldeckung vereinbart werden. Eine Ausfalldeckung greift ein, wenn dem Versicherten ein Schaden durch eine dritte Person entsteht, den diese nicht oder nur teilweise ersetzen kann. Die Versicherung greift in diesem Fall also auch für Eigenschäden ein. Voraussetzung ist jedoch in aller Regel ein rechtskräftiges Urteil. Die Versicherungen vereinbaren oft eine Schadensmindesthöhe. Erst wenn diese erreicht oder überschritten wird, greift der Versicherungsschutz ein. Eine angemessene Mindestschadenshöhe ist 2.500€. Darüber hinaus sollten Kinder mitversichert werden, auch wenn sie unter 7 Jahre alt, also deliktsunfähig sind. Beachtet werden sollte auch, ob sogenannte Gefälligkeitsschäden mit versichert sind. Ein Gefälligkeitsschaden ist ein Schaden, der während der Ausübung einer Gefälligkeit entsteht. Eine solche Gefälligkeit kann zum Beispiel das Gießen der Blumen der Freundin sein, während diese im Urlaub ist. Schäden die im Zusammenhang mit der Ausübung der Gefälligkeit entstehen, sollten von der privaten Haftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 10.000€ abgedeckt sein.

Der grundsätzliche Ausschluss von der Haftung für Schäden, die an Mietsachen entstehen, ist immer wieder doch vom Versicherungsschutz für privat genutzte Mietsachen umfasst. Sie sollten mit einer Mindesthöhe von 500.000€ versichert werden. Kleinere Bauvorhaben sollten ebenfalls mit von der Versicherung umfasst sein, sowie der Verlust von Schlüsseln. Bei Verlust eines Schlüssels für eine zentrale Schließanlage, können die Kosten schnell zehntausend Euro übersteigen und sollten deshalb mit einer Mindesthöhe von 20.000€ versichert werden. Der Regress von Sozialversicherungsträgern für durch den Ehepartner in Anspruch genommene Leistungen kann ebenso versichert werden, wie Schäden, die durch häusliche Abwasser entstehen sowie sogenannte Allmählichkeitsschäden. Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die durch die allmähliche Einwirkung von Temperaturen, Dämpfen oder Gasen entstehen.

Neben den benannten allgemeinen Aspekten, die beachtet werden sollten, sind noch Fälle zu bedenken, die sich auf spezielle Tätigkeiten oder Situationen beziehen. Zum Beispiel sollte man als unentgeltlich arbeitende Tagesmutter daran denken, die sich aus der Verletzung der Aufsichtspflicht ergebenden Schäden für die Anzahl von Kindern zu versichern, auf die man maximal aufpasst. Bewohnt man ein Haus mit einem Öltank, sollten alle Schäden im Zusammenhang mit dem Öltank, versichert werden. Besitzt man selbstfahrende Arbeitsmaschinen, zu denen bereits ein Rasenmäher zählt, sofern er zum Aufsitzen bestimmt ist, sollten die damit in Verbindung stehen möglichen Schäden vom Versicherungsschutz umfasst sein. Daneben können die aus den folgenden Tätigkeiten ergebende Schäden versichert werden: Teilnahme am fachpraktischem Unterricht an einer Universität oder Fachhochschule, ehrenamtliche Tätigkeiten, Hüten fremder Hunde, Reiten fremder Pferde sowie Schäden, die durch die Übermittlung und Bereitstellung von Daten im Internet erfolgen.

Welche der speziellen Risiken der Versicherte versichern lassen sollte, hängt von der individuellen privaten und beruflichen Situation ab und sollte von Fall zu Fall entscheiden werden. Die allgemeinen Aspekte sollten jedoch von jedem Versicherten beachtet werde. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass der Versicherungsschutz auch bestehen sollte, wenn sich der Versicherte im Ausland aufhält. Meist haben die Versicherungen dazu eine zeitliche Begrenzung in ihren Versicherungsbedingungen geregelt; insbesondere für Aufenthalte im außer europäischem Ausland.

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