Was ist ein Berufsbetreuer und welche Aufgaben hat er?


Ein Berufsbetreuer ist jemand, der in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Betreuungen im Rahmen eines entgeltlichen Gewerbes ausübt. Das Amt des Berufsbetreuers üben viele Menschen hauptberuflich aus. Allerdings wurde auch die berufliche Führung von Betreuungen als Nebentätigkeit durch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich gestattet. Es handelt sich bei einem Berufsbetreuer nicht um einen Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder eines Studiums, sondern um eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der Vormundschaft für Erwachsene durch die Betreuung 1992) entwickelt hat.

Während vor 1992 hauptsächlich Rechtsanwälte beruflich in diesem Metier tätig waren (als so genannte Berufsvormünder), kommen die Berufsbetreuer heute aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen, wobei Rechtsanwälte immer noch eine überwiegende Rolle spielen. Auch Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Bankkaufleute sowie Alten- und Krankenpfleger sind relativ stark vertreten. Die Berufsverbände haben ein Berufsbild festgelegt und betreiben auch Ausbildung und ein reges Fortbildungswesen.

Um diesen Beruf zu ergreifen, bewirbt man sich bei der Betreuungsbehörde (Kreis, Stadt) und wird dann, wenn alles gut geht, vom Betreuungsgericht zum Betreuer ernannt. Das Mindestpensum sind elf Betreuungen. Um einen ordentlichen Lebensstandart zu haben, muss man ca. 45 Betreuungen übernehmen. Dabei sollte stets beachtet werden, dass der Kontakt zu den zu betreuenden Menschen nicht abreißen darf, da ihr Wille und ihr Wohl immer im Mittelpunkt stehen müssen. Die Rechtsprechung fordert wöchentliche, oder zumindest vierzehntägige, persönliche Begegnungen. Die Bezahlung beim Hauptamtlichen Betreuer liegt, je nach Qualifikation des Betreuers, zwischen 27 und 44 Euro pro geleistete Stunde.

Der Betreuer vertritt den ihm rechtlich anvertrauten Menschen in vielen möglichen Lebenslagen. Das Betreuungsgericht legt zu Beginn den Umfang der Betreuung fest. Das Spektrum reicht von medizinischen Heileingriffen über andere Körpereingriffe, wie bei der Sterilisation zu vermögensverwaltenden Maßnahmen und der Vertretung vor Gericht. Die Aufenthaltsortbestimmung steht meist am Anfang einer Betreuung, also die Wahl des Ortes, wo sich der betreute Mensch aufhalten soll. Das kann ein Heim sein, aber auch eine Pflegefamilie oder auch das bisher bewohnte Zuhause des Betreuten. Deshalb gehört zu den wünschenswerten Kenntnissen für Berufsbetreuer, solche auf dem Gebiete des Rechtes (Betreuungsrecht, Zivilrecht, Sozialrecht) insbesondere medizinische und psychologische Kenntnisse, darüber hinaus Kenntnisse in der Buchführung sowie Erfahrung im Umgang mit Behörden und die Fähigkeit, juristisch und medizinisch geprägten Schriftverkehr zu verstehen.

Der Berufsbetreuer hat bei seinen Fällen zumeist noch einen ehrenamtlichen sogenannten Verhinderungsbetreuer dabei, der ihn in Abwesenheit, wie Urlaub oder Krankheit, vertritt. Es ist weiterhin möglich, den Beruf des Berufsbetreuers nebenberuflich auszuüben. Das ist eine gute Möglichkeit, auch nach längerer Abwesenheit aus dem Arbeitsmarkt wieder in den Berufsalltag zu finden und eignet sich daher besonders für Frauen, die längere Zeit mit Kindern zu Hause waren.

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