Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege


Das Bundesnaturschutzgesetz gilt für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es sieht den Schutz von Natur und Landschaft vor. Diese haben einen eigenen Wert und sind sowohl aufgrund dessen als auch als Lebensgrundlage für uns Menschen und Tiere besonders zu schützen. Dabei soll darauf geachtet werden, dass die biologische Vielfalt erhalten wird. Einzelne Arten dürfen nicht ausgerottet werden. Neben der biologischen Vielfalt muss auch die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und der Landschaft auf Dauer erhalten bleiben. Ansonsten hätte diese irgendwann keinen Erholungswert mehr.

Zu beachten ist, dass diese Grundsätze auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Der Schutz bezieht sich – je nachdem, wie gefährdet die entsprechende Population gerade ist – auch auf lebensfähige Spezies von wild lebenden Tiere und Pflanzen. Dazu gehören ebenfalls deren Lebensstätten. Diese müssen erhalten bleiben. Gefährdungen von natürlich vorkommenden Ökosystemen, Biotopen und anderen Arten soll entgegengewirkt werden. Das bedeutet, dass nicht nur vorsorglich gehandelt werden kann, sondern das akute Maßnahmen dagegen ergriffen werden sollen. Auch Lebensgemeinschaften und Biotope sollen dauerhaft erhalten bleiben. Die Leistungsfähigkeit sowie die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sollen dauerhaft gesichert bleiben. Dafür ist es erforderlich, die räumlich abgrenzbaren Teile seines Wirkungsgefüges im Hinblick auf die prägenden biologischen Funktionen und die landschaftlichen Strukturen zu schützen. Ein besonderer Schutz ist für solche Naturgüter erforderlich, die sich nicht erneuern. Aus diesem Grund sollen diese sparsam und schonend benutzt werden. Sie sollen trotz ihrer Unvermehrbarkeit auf Dauer verfügbar bleiben.

Böden sollen in der Weise erhalten bleiben, dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können. Weiterer Schutz besteht für Meeres- und Binnengewässer. Diese müssen geschützt werden vor Beeinträchtigungen. Insbesondere natürliche und naturnahe Gewässer und ihre Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen werden explizit geschützt. Aber auch Luft und Klima unterliegen dem Schutz. Dies kann durch Naturschutz oder Landschaftspflege erfolgen. Dazu gehört die Nutzung erneuerbarer Energie oder die Bereitstellung von Kaltluftschneiden. Aber auch natürliche Kultur soll für künftige Generationen erhalten bleiben. So genießen Naturlandschaften und historisch gewachsene Kulturlandschaften einen besonderen Schutz.

Freie Flächen im Außenbereich sollen geschützt werden. Bevor diese für die Bebauung angerührt werden dürfen, muss geprüft werden, ob im Innenbereich bereits bebaute Flächen benutzt werden können. Dies trägt zum Schutz des Außenbereichs bei. Der Außenbereich soll vom Grundsatz her von der Bebauung freigehalten werden. Bei den Verkehrswegen, Energieleitungen und ähnlichen Vorhaben soll darauf geachtet werden, dass diese landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt werden, dass eine Zerschneidung oder eine Inanspruchnahme der Landschaft und auch Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden werden. Ist das nicht möglich, muss versucht werden, die Nachteile so gering wie eben nur möglich zu halten.

Weitere Schutzregeln gelten für Freiräume im besiedelten sowie im siedlungsnahen Bereich. Dazu gehören ebenfalls ihre Bestandteile. Unter den Bestandteilen versteht man Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen sowie auch Fluss- und Bachläufe einschließlich ihrer Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume und gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Diese sollen erhalten bleiben oder auch neu geschaffen werden. Eine Neuschaffung ist insbesondere dann ratsam, wenn es zu wenige gibt.

Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt also sehr detailliert vor, wie die Landschaft und die Natur für weitere Generationen erhalten bleiben sollen. Dabei ist es wichtig, nicht nur an die aktuell lebenden Menschen zu denken, sondern die Planung um viele Jahre und Generationen im Voraus zu bedenken. Nur so kann bereits jetzt ein ausreichender Schutz gewährleistet werden, der seine Auswirkungen später entfaltet. So ist es möglich, dass auch unsere Enkel noch in einer geschützten Welt leben können.

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