Die Kapazität der Gerichtsbarkeit


Die Gerichtsbarkeit umfasst zum einen die ordentlichen Gerichte, die für Zivil-, Familien und Strafsachen zuständig sind, zum anderen die Fachgerichte, die sich etwa mit Verwaltungs- und Finanzrechtsfragen befassen. Jeder dieser Zweige der Gerichtsbarkeit ist in mehrere Instanzen gegliedert, so sind es bei den ordentlichen Gerichten vier Instanzen, nämlich Amtsgericht – Landgericht – Oberlandesgericht – Bundesgerichtshof, bei Arbeits-, Verwaltungs- und Sozialgerichten drei Instanzen und bei den Finanzgerichten zwei Ebenen. Grundsätzlich besteht immer die Möglichkeit, gegen die Entscheidungen der Eingangsinstanzen Rechtsmittel einzulegen und damit diese Entscheidungen in Berufungs- oder Revisionsverfahren durch höhere Gerichtsinstanzen überprüfen zu lassen.

Aufgrund dieser Tatsache wird also oftmals ein Fall mehrfach verhandelt. Inzwischen sind viele Gerichte stark überlastet, so dass die Kläger, Beklagte, Angeklagten oder sonstige Bürger die Leistungen von den Gerichten begehren teilweise recht lang warten müssen bis sie Termine bekommen. So wurden vor den Amtsgerichten in Deutschland im Jahre 2008 563444 Fälle behandelt. Der durchschnittliche Streitwert lag dabei bei 1179 Euro. Dabei konnten ca. die Hälfte aller Verfahren in den ersten drei Monaten nach Eingang bei Gericht bearbeitet werden. Im Bereich der Strafgerichte wurden in Deutschland 844 424 Fälle an die Amtsgerichte geleitet, dies führte zu 655093 Hauptverhandlungen vor Amtsgerichten. Von diesen Fällen kamen 54544 Fälle in ein Berufungsverfahren vor das Landgericht. Auch am Amtsgericht konnten mehr als 50 % der Fälle in den ersten drei Monaten erledigt werden. Da ab einer erwarteten Strafdauer von mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe das Landgericht in erster Instanz zuständig ist, laufen auch dort einige Fälle auf. In ganz Deutschland waren das im Jahre 2008 rund 14000 Fälle, diese führten zu 10690 Hauptverhandlungen, bei denen rund 6300 Angeklagte aus Untersuchungshaft vorgeführt wurden. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden im Jahre 2008 grob 125000 Verfahren in den unterschiedlichsten Bereichen des Verwaltungsrechts geführt, davon allein ca. 16000 Fälle die Asyl und Aufenthaltsrecht zum Gegenstand hatten.

In der Verwaltungsgerichtsbarkeit liegt die Bearbeitungsdauer in der ersten Instanz leider deutlich höher, in den ersten drei Monaten konnten hier nur ca. 17% der Fälle erledigt werden. Diese Statistiken veröffentlicht das Statistische Bundesamt einmal jährlich in einem Bericht. Insgesamt ist die Arbeitsbelastung der Gerichte als relativ hoch einzuschätzen. Gerade für die Sozialgerichte, die für die Flut der Anträge nach dem Sozialgesetzbuch (z.B. Hartz4) zuständig sind, ist die Arbeitsbelastung seit 2005 enorm bis ins Übermaß gestiegen. Die Bundesländer suchen teilweise händeringend nach personeller Verstärkung für diese Gerichte. Als Bürger muss man daher leider oftmals etwas Geduld für die langsamen Mühlen der Justiz aufbringen.

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