Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine Personengesellschaft. Sie führt eine eigene Firma, also einen ins Handelsregister eingetragenen Namen, unter der sie Rechte erwerben, Verpflichtungen eingehen und Partei eines Gerichtsverfahrens sein kann. Eine OHG kann nur zum Betrieb eines Handelsgewerbes gegründet werden. Die Verfolgung anderer, beispielsweise rein ideelle Zwecke wie etwa bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist mit einer OHG nicht möglich. Sie stellt somit eine handelsrechtliche Sonderform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar. In diesem Abschnitt gibt es Materialien zur Gründung einer OHG, zu ihren rechtlichen Beziehungen und zur Haftung der Gesellschafter. Weiterhin wird thematisiert der Gesellschafterwechsel, die Geschäftsführung, die Bilanz und die Beendigung einer Kommanditgesellschaft.

 

 

 

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