Bedeutung und Merkmale der Fürsorgepflicht


Fürsorge bedeutet für jemand anderen zu sorgen und sich für sein Wohlergehen einzusetzen. Hierzu kann man durch gesetzliche Regelung auch verpflichtet werden. Darunter fällt beispielsweise die Fürsorge der Eltern für Kinder, aber auch der Kinder für ihre zu Senioren gewordenen Eltern. Auch für kranke Familienmitglieder kann diese Pflicht bestehen. Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern eine Fürsorgepflicht, hierunter fallen dann die üblichen Sozialleistungen in Unternehmen und Staatsbetrieben, sowie Betreuungsveranstaltungen und Beratungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten. Ziel der Fürsorgepflicht ist Menschen in, für sie, unlösbaren Situationen unterschiedlichster Art beizustehen oder Vorsorge zu treffen, damit keine schlechten oder schlechteren Lebensumstände eintreten.

Familienmitglieder haben untereinander eine Fürsorgepflicht. Eltern sorgen für ihre Kinder und später die Kinder für ihre älter gewordenen Eltern. Auch in der Schule haben die Lehrer die Pflicht für die ihnen zugeteilten Schüler Fürsorge zu leisten. Die Kinder sind den Lehrern „Schutzbefohlen“, was bedeutet dass es eine der obersten Pflichten des Lehrkörpers ist den Schülern beizustehen und ihnen in unübersichtlichen Lebenssituationen beizustehen.

Wer seine Fürsorge- und Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren grob verletzt und dadurch den ihm Schutzbefohlenen oder als Eltern sein Kind in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, kann, so stellt es das Strafgesetzbuch klar, mit Freiheitsstrafe, also Gefängnishaft, bis zu drei Jahren oder auch mit Geldstrafe bestraft werden. Man kann also durchaus im Bereich des Strafrechts landen, wenn Eltern ihren Kindern nicht beistehen und diese dann Schaden daraus erleiden.

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