Begriff und Funktion des geschlossenen Vollzugs


Der geschlossene Vollzug stellt den normalen Regelvollzug dar. Nachdem ein Straftäter durch ein rechtswirksames Urteil eines Gerichtes zu einer Haftstrafe verurteilt worden ist, muss er sich zu einem bestimmten Termin bei der für seinen Fall zuständigen Justizvollzugsanstalt melden. Alle Informationen über seinen Haftantrittstermin bekommt dieser schriftlich mittels eines Schreibens von der Staatsanwaltschaft, als Strafvollstreckungsbehörde zugeteilt. Erscheint der Täter nicht zu diesem Termin, um seine Haftstrafe ordnungsgemäß anzutreten, so wird gegen in ein Haftbefehl erlassen. Dann fahndet die Polizei nach ihm, um ihn, falls er gefunden wird, ihn in die Justizvollzugsanstalt einzuliefern. Besteht eine Fluchtgefahr, so kommt der Straftäter nach seiner gerichtlichen Verhandlung erst gar nicht mehr in die Freiheit, sondern wird gleich in Haft genommen. Wenn die Gefahr, dass er eine erneute Straftat begeht zu hoch ist, wird ebenso gehandelt. In diesen Fällen wird der verurteilte noch direkt im Gerichtssaal in Haft genommen.

Der Begriff geschlossener Vollzug beinhaltet eigentlich bereits alles was man über diese Art der Gefängnishaft wissen muss: der Straftäter ist in seine Zelle weggeschlossen. Alle seine weiteren Handlungen finden innerhalb des Gefängnisses statt. Wie jeder andere Mensch sind auch diese Menschen zur Arbeit verpflichtet, das heißt sie stehen früh morgens auf und gehen zu ihrem Arbeitsplatz. Jedoch können sie nicht zu diesem mittels eines Autos oder Fahrrades hinfahren, das brauchen sie auch nicht, denn die Arbeitsstätte befindet sich ebenfalls im Gefängnis. Hier kann man in den verschiedensten Bereichen tätig sein, wie beispielsweise in der internen Schlosserei, welche Aufträge für zivile Kunden erfüllen oder in der hauseigenen Metzgerei, die die Wurst und das Fleisch für die Küche der Anstalt zubereitet. Je nachdem welchen Beruf man vor seinem Gefängnisaufenthalt gelernt hat oder welcher Tätigkeit man nachgegangen ist, wird man dann einer Einrichtung zugeteilt.

Allerdings ist dies nur möglich, wenn auch freie Stellen vorhanden sind und das ist nicht immer der Fall, denn die Auftragslage für Gefängnisse ist nicht immer stabil. Hat man aber eine Arbeit, so verdient man dort auch Geld, welches zur einen Hälfte durch das Gefängnisverwaltungspersonal für die Zeit nach der Haftentlassung gespart wird und zur anderen Hälfte dem Gefangenen sein Leben im Gefängnis erleichtert, denn auch im Gefängnis kann man einkaufen. Dort gibt es meistens einen kleinen Supermarkt, der von einem Kaufmann, welcher ein bis zweimal in der Woche zu bestimmten Zeiten in das Gefängnis kommt, geführt wird. Dort kann man sich die Sachen kaufen, die es nicht über die zentrale Gefängnisversorgung gibt, wie beispielsweise Brotaufstriche oder löslichen Kaffee, den man dann über den Tag hinweg trinken kann. Es gibt hier also ganz normale Sachen zu erwerben, auf die die Gefangenen sonst verzichten müssten. Allerdings kann nur derjenige dort einkaufen, der auch Geld hat, somit lohnt sich eine Arbeit im Gefängnis allemal, auch weil dadurch sie Zeit wohl schneller verstreicht. Um 16 oder 17 Uhr haben die Gefangenen im geschlossenen Vollzug ebenso Freizeit, wie die Menschen die nicht in einem Gefängnis sind.

Diese Zeit steht den Gefangenen dann zur freien Verfügung und er kann machen was er möchte, aber innerhalb des Gefängnisses. Allerdings besteht in den meisten Justizvollzugsanstalten ein sehr gutes Freizeitprogramm, die meisten Insassen widmen sich dem Sport. Hierfür ist ein eigener Fitnessraum vorgesehen in welchem sie trainieren können, jedoch gibt es auch freie Flächen für sportliche Betätigung auf der Freifläche der Anstalt. Dies können teilweise richtige Sportplätze sein und manchmal gibt es sogar ein Schwimmbad, in welchem die Gefangenen schwimmen können.

Ob und welche Betätigungen in der jeweiligen Haftanstalt erlaubt sind, das kann von Gefängnis zu Gefängnis variieren. Nach der Zeit die für die Freizeit vorgesehen ist, müssen die Gefangenen in ihre Zellen, in welchen sie entweder alleine oder zu zweit untergebracht sind. Jedoch kann es auch sein, dass mehr als zwei Personen in einer Zelle untergebracht sind, das richtet sich nach der Kapazität der jeweiligen Anstalt und auch danach wie stabil der Insasse ist. Jemand der stark selbstmordgefährdet ist, wird daher wohl kaum in einer Einzelzelle untergebracht werden, auch wenn dies möglich wäre, denn durch die Anwesenheit eines Zellennachbarn verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass er es tatsächlich schafft sich umzubringen.

In ihrer Zelle können die Gefangenen dann Fernsehen oder etwas anderes tun, ein Handy oder gar Internet haben sie allerdings nicht. Ein Mobiltelefon an sich ist auch strikt verboten, jedoch werden oftmals solche bei Zellendurchsuchungen gefunden. Dieses wird dann geahndet und kann auch Folgen für den jeweiligen Vollzugsplan haben. Jemand der sich an die bestehenden Regeln hält und auch vor seiner Haftstrafe nicht strafrechtlich auffällig war, hat so gute Chancen zum Halbstrafen- oder Zweidritteltermin wieder in die Freiheit entlassen zu werden. Tut der Gefangene dies nicht und fällt immer wieder negativ auf, so muss er wohl bis zum Ende seiner auferlegten Strafe in Haft bleiben.

Die Gefangenen können selbst bestimmen, wann sie schlafen wollen, allerdings müssen sie am nächsten Tag pünktlich wieder an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Dann beginnt der Gefängnisalltag im geschlossenen Vollzug wieder von vorne. Es wird hier sehr deutlich, dass die Gefangenen des geschlossenen Vollzuges nicht so viele Freiheiten haben wie beispielsweise die Gefangenen des offenen Vollzuges. Sie müssen sich strikt an die Regeln halten. Dann besteht jedoch irgendwann auch die Möglichkeit, dass sie, insofern sie geeignet sind und nicht die Gefahr besteht, dass sie flüchten oder eine neue Straftat begehen, auch in den offenen Vollzug kommen und somit wieder ein Stückchen mehr Freiheit erlangen. Hier hätten sie dann die Möglichkeit in Arbeitsstätten außerhalb des Gefängnisses zu arbeiten, außerdem leben die Gefangenen des offenen Vollzuges auch nicht mehr hinter den dicken Gefängnismauern, sondern in eigenen Freigängerhäusern.

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