MT Die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten und ihre Aufgaben


Die Justizvollzugsbeamten, welche umgangssprachlich auch als Schließer oder Wärter bezeichnet werden, sind Beamte des mittleren Dienstes, welche in einer Justizvollzugsanstalt beschäftigt sind. Diese Beamten arbeiten in allen Bereichen einer Haftanstalt, dass heißt es gibt sowohl Justizvollzugsbeamten die in den Verwaltungsabteilungen eines Gefängnisses arbeiten und die eher weniger Kontakt mit den Gefangenen haben, als eben auch Beamte die direkt mit den Häftlingen im Vollzugsdienst, im Werkdienst oder im Sanitätsdienst zusammen arbeiten.

Die Hauptaufgabe der Justizvollzugsbeamten besteht jedoch darin einen sicheren Strafvollzug zu gewährleisten, so dass die Bürger keine Angst haben müssen, dass die Verbrecher aus dem Gefängnis entkommen können oder beispielsweise eine Geiselnahme in einem Gefängnis durchführen, bei dem die dort arbeitenden Familienangehörigen unter Umständen zu Schaden kommen könnten. Des Weiteren sind die Beamten für die Versorgung, für die Betreuung und für die Beaufsichtigung von den Gefangenen zuständig, wobei sie allerdings tatkräftig von hochausgebildeten Fachleuten, wie beispielsweise von Sozialdiensten, von Psychologen, von Ärzten, von Juristen, von Pädagogen und von Seelsorgern unterstützt werden. Ebenso müssen die Gefängnisinsassen auf ein Leben ohne Straftaten nach Beendigung der Haftzeit vorbereitet werden, so dass sie nicht noch einmal im Gefängnis landen werden.

Grundsätzlich kann jeder den Beruf des Justizvollzugsbeamten erlernen, jedoch ist es von Vorteil wenn man noch nicht negativ aufgefallen ist, denn man muss ein tadelloses Führungszeugnis abgeben. Dies ist auch verständlich, denn jemand der einmal mit Drogen gedealt hat, kann wohl kaum auf Straftäter aufpassen die ebenfalls gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben. Es könnte hier nämlich passieren, dass dieser Vollzugsbeamte dann den abhängigen Insassen des Gefängnissen oder denjenigen, die sich ihr Taschengeld in der Haft durch das Dealen mit Drogen verbessern wollen, diese heimlich besorgt und auch zusteckt. Solche Machenschaften gilt es zu verhindern, außerdem würde sich der Beamte dann sogar selbst strafbar machen.

Die Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten im mittleren Dienst dauert zwei Jahre. Der erforderliche Schulabschluss den die zukünftigen JVA- Beamten haben müssen ist die Mittlere Reife. Zudem müssen die Bewerber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, es ist beispielsweise erforderlich, dass die Anwärter die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes besitzen. Viele Bundesländer setzen außerdem Altersgrenzen sowohl für ein Mindest- als auch ein Höchstausbildungsalter. Um überhaupt für die Laufbahn des Justizvollzugsbeamten zugelassen zu werden, muss man zunächst einen Aufnahmetest bestreiten. Bei diesem Test kann der Umfang, der Inhalt und der Schwierigkeitsgrad von dem jeweiligen Bundesland geregelt werden und daher von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.

Die Ausbildung an sich ist dual organisiert, dass heißt der theoretische Teil findet in den Justizvollzugsschulen und der praktische Ausbildungsteil findet in den Justizvollzugsanstalten statt. Die zweijährige Ausbildungsdauer kann auf eineinhalb Jahre verkürzt werden, die Voraussetzung hierfür ist es, dass man vor der Bewerbung zum Vollzugsbeamten bereits eine vollständige Ausbildung absolviert hat. Diese eineinhalb Jahre sind aber auch nötig, denn die Wärter sind später einem enormen psychischen Druck ausgesetzt und sie müssen lernen, wie sie mit diesem umgehen sollen. Immerhin ist es nicht der Normalfall seinen Arbeitsalltag teilweise mit Schwerverbrechern zu verbringen. Inhaltlich beschäftigen sich die zukünftigen JVA Beamten während ihrer Ausbildung mit der Strafvollzugskunde und der Strafvollzugsverwaltung, mit der Rechtskunde, der Kriminologie, der Staatsbürgerkunde, der Pädagogik, der Psychologie, der Waffenkunde und dem Waffengebrauch sowie mit Sport. In alle diese Bereiche bekommen die Anwärter einen Einblick, so dass sie gut auf ihre spätere Tätigkeit vorbereitet sind.

Nach der erfolgreich absolvierten Ausbildung können die Justizvollzugsbeamten dann in den verschiedensten Bereichen der Haftanstalten tätig werden, wie beispielsweise im Vollzugsdienst. Dort sind die Beamten vor allem für die Aufsicht der Gefangenen verantwortlich, wobei sie stets die Sicherungsmaßnahmen beachten müssen. Das heißt wenn zum sie Beispiel einen Gefängnistrakt verlassen weil sie in die Kantine gehen möchten um zu Mittag zu essen, müssen sie immer die Gittertüren verriegeln, so dass kein Häftling aus dem Gefängnis flüchten kann.

In Gefängnismetzgereien muss nach einem Arbeitstag immer darauf geachtet werden, dass kein Gefangener ein Messer eingesteckt hat, sondern dass sich alle nach dem Verlassen der Insassen noch in den Räumen der Metzgerei befinden. Diese Maßnahmen sind elementar in einer Haftanstalt, denn ohne diese würden die Gefangenen machen was sie wollen. Ferner durchsuchen die Beamten die Zellen der Insassen falls es erforderlich ist, sie sind bei den Haftbesuchen dabei, führen mit den Gefängnisinsassen Freizeitaktivitäten durch, kontrollieren die Zellen und begleiten die Hafttransporte.

Im Werkdienst sind die JVA-Beamten für die Beschäftigung sowie für die Aus- und die Weiterbildung der Gefangenen zuständig. Die Justizvollzugsbeamten leiten dort die gefängniseigenen Betriebe, sie unterweisen die Gefangenen in ihre Aufgaben und sie sind für die gesamte Organisation, einschließlich für das Rechnungswesen und den Werkdienste zuständig. Hier müssen die Beamten also darauf achten, dass alle Häftlinge, die ihnen zugewiesen sind auch ihrer Arbeit ordnungsgemäß nachkommen und nicht trödeln oder Unruhe in den Werkdienst bringen. Schlägereien oder andere Gefahrensituationen müssen die Justizvollzugsbeamten hier strikt unterbinden, denn die Gefangenen arbeiten in den meisten Einrichtungen mit gefährlichen Werkzeugen mit denen es möglich ist die anderen Mitarbeiter schwer an der Gesundheit zu schädigen.

Im Sanitätsdienst unterstützen die Justizvollzugsbeamte hauptsächlich den leitenden Gefängnisarzt. Sie begleiten die Gefangenen, wenn sie beispielsweise zu bestimmten Untersuchungen außerhalb des Gefängnisses müssen, sie assistieren dem Arzt bei Untersuchungen und sie betreuen die erkrankten Gefangenen auf der Krankenstation. Die Justizvollzugsbeamten, die im Sanitätsdienst arbeiten, sind in der Regel meistens ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger.

Im Verwaltungsdienst sind die Justizvollzugsbeamte für die Aktenführung und -pflege verantwortlich. Sie bearbeiten sowohl die Aufnahmen als auch die Entlassungen der Gefangenen, sie erstellen den Schriftverkehr mit den Staatsanwaltschaften und den Gerichten und sind auch für die übrige Kommunikation mit den anderen Behörden zuständig.
Bei allen diesen Tätigkeiten, die die Justizvollzugsbeamten in einem Gefängnis ausüben dürfen sie jedoch nicht die Achtung vor den Insassen verlieren, das heißt sie müssen ihnen immer freundlich und vor allem friedlich gegenüber treten.

Es ist nicht zulässig, dass ein Beamter gegenüber einem Häftling Gewalt anwendet um hinzu etwas zu bewegen oder ihn zu bestrafen. Auch in einem Gefängnis gelten die Grundrechte, denn sie stehen jedem Menschen zu und der Artikel 1 der Verfassung besagt das die Würde des Menschen unantastbar ist. Daran müssen sich auch die Beamten halten, egal wie schlimm die Straftat ist die der Gefängnisinsasse begangen hat. Die einzige Ausnahme ist es hier, wenn solche Maßnahmen dem Schutz der Allgemeinheit und im besonderen der Sicherheit und der Ordnung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt dienen. Flüchtet beispielsweise jemand aus der Haftanstalt, so muss der Beamte mit allen ihm möglichen Mitteln versuchen den Flüchtenden aufzuhalten. Der Schutz der Allgemeinheit hat hier oberste Priorität.

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