Die Bezahlung und Besoldung der Beamten


Die Beamtinnen und Beamten sind keine normalen Arbeitnehmer, wie die Menschen die in der Privatwirtschaft tätig sind. Sie werden auch nicht eingestellt, sondern mit einem begünstigenden Verwaltungsakt bestellt und in ein Amt ernannt. Diese Ämter sind mit einer Besoldungsstufe gekoppelt. Das bedeutet sitzt man auf einer bestimmten Stelle erhält man den darauf gekoppelten Lohn. Man spricht aber in diesem Zusammenhang auch von Beamtenbezügen. Soldatinnen und Soldaten sind jedoch keine Beamten, ihre Bezahlung ist aber an die der Beamten angelehnt. Auch sind Richterinnen und Richter keine Beamten, sondern eben Richter. Sie sind unabhängig und nur dem Gesetz verpflichtet. Aus diesem Grund werden sie auch in einer gesonderten Laufbahn mit eigener Besoldungstabelle geführt. Diese ist die Besoldungstabelle R.

Bei Beamten existieren die Besoldungstabellen A, B und C sowie seit einigen Jahren W. Die Besoldungstabelle C war die alte Laufbahn der Wissenschaftler und Professoren an Universitäten, an Fachhochschulen und an Kunstakademien. Das höchste Amt war C4 und mit dem höchsten Grundgehalt von 6894 Euro versehen. Die neu eingestellten Wissenschaftler sind in der Gruppe W gebündelt. Diese Stufen gehen von W1 bis W3 und gehen derzeit von 3819 Euro bis zu 5283 Euro.

Die meisten Beamten sind in der Besoldungsgruppe A. Diese Besoldungsgruppe teilt sich in Beamte des einfachen, des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes. Der einfache Dienst ist dabei deutlich im Rückgange. Zumeist werden in diesen Bereichen heute Tarifbeschäftigte eingestellt. Der einfache Dienst ist vor allem bei der Justiz, beim Auswärtigen Amt sowie in der Mannschaftslaufbahn der Bundeswehr zu finden. Als schulische Voraussetzung wird zur Einstellung in den meisten Bundesländern der Hauptschulabschluss verlangt. Der einfache Dienst umfasst die Besoldungsstufen A 1 bis A 7. Das umfasst eine Besoldung von 1676 Euro bis 1913 Euro.

Der mittlere Dienst stellt die größte Gruppe der Beamten dar. Einstellungsvoraussetzung direkt in den mittleren Dienst ist zwingend ein mittlerer Schulabschluss, der aber auch durch den Hauptschulabschluss und eine Berufsausbildung erreicht ist. Die Gerichtsvollzieher gehören ebenfalls zur Laufbahn des mittleren Dienstes. Auch die Feldwebel und Bootsmänner der Bundeswehr und die Berufsfeuerwehrleute, die auf den Löschfahrzeugen ihren Dienst verrichten, gehören dazu. Der mittlere Dienst umfasst die Stufen A7 bis A 9. Man sieht gleich, dass das Eingangsamt vom mittleren Dienst das Endamt des einfachen Dienstes ist. Das ist so gewollt und wird auch „Verzahnungsamt“ genannt. Die Bezüge gehen von 1917 Euro bis 2852 Euro Grundgehalt. Zu diesen können noch Zulagen für besondere Dienststellungen oder Arbeiten kommen.

Zum gehobenen Dienst gehören die Führungskräfte, die die Leistungserbringung des öffentlichen Dienstes direkt koordinieren. Auch die Polizeikommissare und die Grundschullehrkräfte gehören in diese Gruppe. Bei der Bundeswehr entsprechen die Offiziersgrade Leutnant bis Hauptmann dem gehobenen Dienst. Für den Nicht-technischen Dienst gibt es verschiedenste Ausbildungen und Aufgabenbereiche. Angefangen vom allgemeinen Verwaltungsdienst über den Justiz- und Justizvollzugsdienst bis hin zur Arbeitsverwaltung und zu den Sozialdiensten die in allen staatlichen Bereichen arbeiten. Für den technischen Dienst ist ein einschlägiges Fachhochschulstudium die Einstellungsvoraussetzung. Zum gehobenen Dienst gehören die Besoldungsstufen A9 bis A 12. Die Bezüge belaufen sich von 2166 Euro bis 3949 Euro.
Der höhere Dienst umfasst die Stufen A13 bis B 10. Im Bereich der Besoldungsstufe A bis einschließlich A 16. Die Beamten dieser Ebene haben in der Regel ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium vorzuweisen. Während A 13 mindestens 3237 Euro umfasst bekommt ein Amtsträger in A 16, beispielsweise ein Oberstudiendirektor oder ein Oberst der Bundeswehr maximal 6124 Euro.

Die Besoldung nach der Tabelle B wird nicht mehr Stufenweise ausbezahlt, so dass die „Dienstaltersstufen“ alle paar Jahre ansteigen, sondern bleibt mit einem Grundgehalt gleich. Jedoch können auch hier Zulagen, wie die Ministerialzulage hinzukommen. Die Beamten in der Besoldungsstufe B sind wirkliche Führungskräfte und tragen große Verantwortung im deutschen Staat. In der Stufe B sind auch die Generalsdienstgrade der Bundeswehr eingegliedert. Die höchste Stufe ist B 10 und in dieser erhält der Amtsträger monatlich 10 994 Euro. Diese Stufe bekleiden beispielsweise der Generalinspekteur der Bundeswehr und der Direktor des Bundesrates.

Zu allen Stufen kommen noch die Familienzulagen, sofern die Beamten Kinder haben. Da der deutsche Staat ausgesprochen kinderfreundlich ist, kann es sich für Beamte auch finanziell durchaus lohnen ein weiteres Kind zu bekommen. Die Grundgehälter sind zudem ruhegehaltsfähig, das bedeutet, dass nach der aktiven Laufbahn der Beamte ca. 80 Prozent seiner Bezüge auch in der Pension bekommt. In Bayern wurden inzwischen die alten Laufbahnen aufgelöst und die sogenannte Einheit- oder auch Leistungslaufbahn eingeführt. In dieser soll ein einfacherer Aufstieg möglich werden. Beamte des ehemals gehobenen Dienstes können dann einfacher bis nach A 14 aufsteigen und Beamte des ehemals mittleren Dienstes bis A 12 oder sogar noch höher. Beibehalten wurden die Eingangsämter. Diese wurden in Qualifikationsebene 1 bis 4 umbenannt. Ebene 1 steht dabei für den ehemaligen einfachen Dienst und Ebene 4 für den früheren höheren Dienst. Für die Einstellung wird ein Landesweiter Test vom Landespersonalausschuss durchgeführt. Inwieweit andere Bundesländer den Reformen folgen ist noch ungewiss.

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