Die Dienstverpflichtung


Nach Aussetzung der Wehrpflicht im Jahre 2011 herrscht derzeit große Uneinigkeit, wie es nun in Deutschland mit der Dienstverpflichtung aussieht. Dieser Artikel versucht hier einmal Klarheit zu schaffen.

Die Wehrpflicht ist ausgesetzt, bleibt aber im Grundgesetz verankert. Das bedeutet, dass im Verteidigungsfall diese wiedereingeführt werden könnte. Dann würden Reservisten einberufen werden und die ungedienten Bürger würden gemustert und eventuell eingezogen und ausgebildet werden. Solange dieser Fall nicht Eintritt können Reservisten sich auch sicher vor den Reserveübungen fühlen. Zwar gibt es diese weiterhin aber sie setzen die Freiwilligkeit des Reservisten und dessen Arbeitgebers voraus. Gegen den ausdrücklichen Willen wird also in Friedenszeiten kein Bürger mehr von den Kreiswehrersatzbehörden eingezogen und zum Dienst verpflichtet. Die Zeiten großer Volltruppenübungen sind damit vorbei. Ist man aber zu einer Wehrübung einberufen ist man während dieser Zeit Soldat mit allen Rechten und Pflichten etwa auch der Gehorsamspflicht.

Der frühere Zivildienst wurde durch den neuen Bundesfreiwilligendienst ersetzt. Wie der Name schon sagt ist dieser freiwillig. Das bedeutet, dass niemand über die allgemeinen vertraglichen Verpflichtungen mit der ausrichtenden Einrichtung oder Dienststelle hinaus verpflichtet wird. Der Straftatbestand der Dienstflucht ist damit praktisch kaltgestellt. Kommt man aber seinen Pflichten beim Bundesfreiwilligendienst nicht nach, so muss man mit seiner Entlassung oder zumindest mit einer Abmahnung rechnen. Der Bundesfreiwilligendienst erfreut sich glücklicherweise vielleicht auch wegen seiner Freiwilligkeit großer Beliebtheit.

Die Dienstpflicht der sogenannten Bundeswehrfreisteller in den Einrichtungen des Katastrophenschutzes wie beispielsweise bei Feuerwehr und Technischem Hilfswerk sind abgeschafft. Das bedeutet, dass die Personen die sich zum Dienst dort verpflichteten und im Gegenzug von der Ableistung der allgemeinen Wehrpflicht verschont blieben nun keine Pflichtstunden mehr absolvieren müssen. Früher waren hier bis zu sieben Jahre Dienst zu verrichten, was so manchen in seiner Lebensplanung eingeschränkt hat. Das geplante Auslandssemester konnte deswegen schon mal ausfallen, wenn es mit dem Dienst sich nicht vereinbaren ließ Das hat in einigen Verbänden und Feuerwehren zu einem erhöhten Nachwuchsmangel geführt. Wurden doch Dienste wie die Autobahnbereitschaft oder auch der Gerätedienst vornehmlich durch diese Kräfte bewältigt. Heute versuchen die Verbände und die Feuerwehren mit den aktiven Kräften ihre Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten und können Sonderdienste mancherorts nur noch nach Schwerpunktsetzung anbieten. So wird die Autobahnbereitschaft dann vornehmlich an Ferientagen und an Feuertagen gewährleistet an denen Erfahrungsgemäß die meisten Menschen unterwegs sind. Technische Dienste müssen in manchen Gemeinden nun von hauptamtlichen Kräften wahrgenommen werden, was wiederum den häufig klammen Gemeinden auf den Geldsäckel drückt.

Übungen und Einsätze der Feuerwehren sind aber im Rahmen der allgemeinen Dienstpflicht weiterhin verpflichtend, jedoch fehlt es an der Konsequenz diese nicht wahrzunehmen. Daher versuchen Gemeinden, Organisationen und Verbände immer mehr Freiwillige zu finden die sich der Aufgabe annehmen. Die Quelle des sicheren Nachwuchses aus den Freistellern ist ja nun versiegt. Wer sich also heute freiwillig meldet tut dies tatsächlich freiwillig und unterwirft sich prinzipiell nur den Pflichten die das eigentliche Dienstverhältnis mit sich bringt. Dies ist für Soldaten und Feuerwehrleuten in eigenen Artikeln näher dargestellt.

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