Form und Inhalt der Vorladung


Eine Vorladung bzw. ein Vorladungsbescheid ist ein amtlicher Bescheid von einem Gericht oder von einer Behörde an eine Person, welche der Mitteilung dient, dass diese zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem festgelegten Ort erscheinen soll. Eine Vorladung hat in der Regel den Zweck einen Sachverhalt zu klären, sie dient jedoch nicht unbedingt dem Vollzug weitergehender Maßnahmen wie beispielsweise einer Verhaftung. Eine Ladung erfolgt immer von Amts wegen. Sie obliegt der Geschäftsstelle des Gerichts. Eine Ladung muss in der Regel immer folgende Punkte enthalten:

- die Person, welche geladen wird
- der Ort, bzw. das Gericht zu dem die Person geladen wird
- der Zeitpunkt der Ladung
- der Zweck der Ladung, z.B. eine Zeugenaussage
- der Rechtsstreit um den es geht

Nicht immer ist man verpflichtet einer Vorladung Folge zu leisten, so muss man beispielsweise bei einer polizeilichen Vorladung nicht erscheinen. Die Vorladung zu Gericht und Staatsanwalt muss man im Gegensatz dazu aber befolgen. Was jedoch im Einzelfall gilt, kann man immer dem Bescheid selbst entnehmen oder im Zweifel bei einem Rechtsanwalt nachfragen wie man handeln muss. Je nach Art der Vorladung und dem jeweiligen Landesrecht kann der verpflichtende Charakter stark variieren.

Die Ladung zu einem Strafantritt, bei welcher sich der Verurteilte, insofern er sich noch nicht in Untersuchungshaft befindet, an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit an einer festgelegten Justizvollzugsanstalt zu seinem Strafantritt stellen muss, stellt eine besondere Form der Vorladung dar. Diese Art der Ladung ergeht durch die Staatsanwaltschaft. Kommt der Verurteilte der Aufforderung zum Strafantritt ohne Probleme nach, so kommt ihm das eventuell auch bei der Planung seines Vollzugsplanes, bei Lockerungen in der Haft (z.B. bei Freigänge, Besuch, Urlaub) und unter Umständen bei einer möglichen vorzeitigen Entlassung zugute. Kommt der Verurteilte seiner Ladung zum Strafantritt nicht nach und muss er durch eine Hilfsperson der Staatsanwaltschaft, also hier durch die Polizei erst festgenommen werden, so ist das während der gesamten Haftstrafe ein Nachteil für ihn. Ein fristgerechter und freiwilliger Antritt zur Haft ist also für einen zukünftigen Häftling von Vorteil.

Für die Ladung zu Gerichtsterminen geben die verschiedensten Prozessordnungen vor, wer zu laden ist und wie die Ladungen zu erfolgen haben. Rückschlüsse findet man beispielsweise in der Zivilprozessordnung, in der Strafprozessordnung, in der Verwaltungsgerichtsordnung, im Sozialgerichtsgesetz und in der Finanzgerichtsordnung.

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