Finanziert die Krankenkasse die Einweisung und die Therapie in psychiatrische Kliniken?


Die Psychiatrien, welche auch Nervenheilanstalten oder umgangssprachlich sogar Klapsmühle oder Irrenanstalt genannt werden, sind spezielle Krankenhäuser, die sich mit der Diagnostik und der Heilung von seelischen und psychischen Krankheiten und Störungen beschäftigen. Eine solche Krankheit kann beispielsweise eine Depression, eine bipolare Störung, eine Schizophrenie, eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, eine Sozialphobie, eine Panikstörung, eine generalisierte Angst, eine Zwangsstörungen, eine somatoforme Störung oder eine Demenz sein.

Leidet man nun an einer der aufgezählten Krankheitsbilder und wurde dies auch von einem Arzt diagnostiziert so kann man sich entweder selbst in eine solche Klinik einweisen lassen, man geht dann also aus seinem eigenen Wunsch dahin oder man wird zwangseingewiesen, weil man beispielsweise versucht hat sich umzubringen und angekündigt hat dies auch wieder tun zu wollen. In einer solchen Klinik werden nun Psychotherapien mit den erkrankten Personen durchgeführt, damit diese wieder gesund werden können und einen Weg aus ihrem Leiden heraus finden. Hierfür gibt es verschiedene Psychotherapieformen, wie beispielsweise die Verhaltenstherapie, bei welcher das Ziel die Förderung und der Ausbau einer besseren Selbstbeherrschung ist oder die Tiefenpsychologie, bei welcher man sich mit dem früher Erlebten oder mit dem Unbewussten auseinandersetzen muss, um die Hintergründe und die Ursachen der Krankheit zu finden. Es gibt also verschiedene Therapieansätze für die vielen verschiedenen psychischen Erkrankungen, denn alle Krankheitsbilder sind unterschiedlich und bedürfen einen anderen Behandlungsansatz und einer anderen Behandlungsform.

Nicht alle Psychotherapieverfahren sind überall staatlich anerkannt und werden von allen Krankenkassen finanziert, auch hier gilt es wieder zu differenzieren. In Deutschland ist die Psychotherapie streng geregelt und stark an die ärztliche Versorgung gekoppelt, so dürfen meistens, damit die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, nur Ärzte und Psychologen mit den Erkrankten arbeiten, in Ausnahmefällen jedoch auch Heilpraktiker. In Deutschland sind in der Regel nur drei Therapieformen zugelassen, die von den Krankenkassen übernommen werden:

- Die Verhaltenstherapie
- Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und
- Die analytische Psychotherapie

Möchte man sich beispielsweise einer Behandlung unterziehen, die autogenes Training, Ergotherapie oder Hypnose mit einbezieht, so ist es ratsam vorher mit der Krankenkasse abzuklären, ob die Kosten dieser Behandlungsform auch von ihr übernommen wird, nicht dass man dann schließlich gesund ist aber auf einem riesen Berg Schulden sitzt von denen man gar nichts wusste, weil man dachte die Krankenkasse bezahlt das schon.

Hält man sich nun, egal ob freiwillig oder gezwungenermaßen in einer psychiatrischen Klinik auf, so gilt es, dass auch hier die Grundrechte, welche jedem Menschen von der Verfassung her zustehen, gewahrt bleiben müssen. Niemand kann also zum Beispiel an sein Bett fixiert werden, ohne dass es hierfür eine dringende Notwendigkeit oder einen richterlichen Beschluss, also eine Anweisung gibt. Neben den immer geltenden Grundrechten gibt es in Deutschland auch noch das Psychisch-Kranken-Gesetz, dieses stellt das Recht psychisch erkrankter Menschen sicher. Dem Gesetz entsprechend hat die Behörde das Recht einem auf diese Art und Weise Erkrankten, im Falle einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung, also wenn eine erhebliche Gefahr für die Mitmenschen droht und diese nicht anders als durch eine Einweisung abgewendet werden kann, oder wenn eine erhebliche Gefahr für die Person selbst besteht, in eine psychiatrische Klinik zwangseinweisen zu lassen. Dies stellt dann aufgrund der drohenden Verletzung der Rechtsgüter keine Form des Freiheitsentzuges dar, sondern es ist erlaubt und sogar notwendig.

Außerdem wird in diesem Gesetz noch geregelt, wann sogenannte Zwangsuntersuchungen, Zwangsmaßnahmen und -Behandlungen erlaubt sind und wann nicht. Außerdem enthält das Gesetz auch solche Normen, die den Betroffenen eine Hilfe nach der Entlassung aus einer Psychiatrie garantieren sollen, wie beispielsweise ambulante Vor- und Nachsorgeuntersuchungen und Gespräche oder Beratungsangebote. Getragen werden solche Kliniken zumeist von den Bundesländern. Zumeist gibt es auf jeder Regierungsbezirksebene ein solches spezialisiertes Krankenhaus. Auch in den bundesdeutschen Universitätskliniken sind psychiatrische Kliniken eingerichtet, welche sich neben der Tätigkeit als Krankenhaus auch auf Forschung und Lehre spezialisiert haben. Oft wirken die Lehrstuhlinhaber und Universitätsklinikdirektoren auch als hochgeschätzte Gutachter vor Gericht, die ihren Sachverstand dort einsetzen können.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel