Was sind medizinische Versorgungszentren?


Die Möglichkeit ein medizinisches Versorgungszentrum zu gründen wurde vom Gesetzgeber in dem Jahr 2004 eingeführt. Ähnlich dem Vorbild der nach der Wiedervereinigung aufgelösten Polikliniken in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik können sich dort mehrere Ärzte zusammenschließen. Anders als bei einer Gemeinschaftspraxis schließen sich hier Ärzte verschiedener Fachrichtung und Berufsträger anderer Gesundheitsberufe zusammen. Neben Ärzten die sich zusammenschließen und ein medizinisches Versorgungszentrum gründen, werden einige medizinische Versorgungszentren auch von Krankenhäusern oder auch von Sozialträgern eingerichtet, um eine ambulante medizinische Versorgung anbieten zu können. Viele Fachgebiete haben schon gemerkt, dass eine Zusammenarbeit für alle Seiten gewinnbringend ist, auch weil die Personal- und Verwaltungskosten gesenkt werden können. Schließen sich beispielsweise ein Unfallchirurg, ein Narkosearzt und eine Radiologe zusammen, kann eine Versorgung aus einer Hand und unter einem Dach angeboten werden, ohne dass ein Transfer zu einer anderen Praxis durchgeführt werden muss.

Die Kombinationsmöglichkeiten scheinen nahezu unbegrenzt, da man auch psychologische Psychotherapeuten, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Heil- und Hilfsmittelerbringer hinzufügen kann. Es wäre also für einen Hals-Nasen Ohrenarzt kein Problem einen Logopäden anzustellen und mit einem weiteren Facharzt für Sprach-, Stimm-, und kindliche Hörstörungen ein entsprechend spezialisiertes medizinisches Versorgungszentrum zu gründen. Wichtig sind aber zwei Facharzttitel in zwei unterschiedlichen Fachrichtungen. So erfüllen ein Facharzt für Allgemeinmedizin, als klassischer Hausarzt und ein hausärztlich tätiger Facharzt für Innere Medizin nicht die Voraussetzung der fachübergreifenden Tätigkeit. Weitere Voraussetzung für ein medizinisches Versorgungszentrum ist, dass ein Ärztlicher Leiter bestellt werden muss. Bei diesem muss sich nicht um ein Mitglied der Kassenärztlichen Vereinigung handeln, was bedeutet, dass er nicht mit als Vertragsarzt tätig sein muss. Der ärztliche Leiter ist in medizinischen Angelegenheiten keinerlei Weisungen unterworfen. Die ärztliche Leitung muss nicht mit Geschäftsführungsbefugnissen ausgestattet sein.

Insgesamt wurden (Stand 2010) schon knapp 1600 medizinische Versorgungszentren gegründet. Mit einer weiteren Gründungswelle kann ausgegangen werden. Gerade im ländlichen Bereich besteht noch Handlungsbedarf. Möglicherweise sind medizinische Versorgungszentren eine Alternative zur großen Landpraxis und können helfen die drohende Unterversorgung in der Fläche zu verhindern oder zu verringern. Das medizinische Versorgungszentrum kann in verschiedenen Rechtsformen betrieben werden. Außer der offenen Handelsgesellschaft, die auf den Betrieb eines Handelsgewerbes abzielt, welches ein medizinisches Versorgungszentrum eben gerade nicht ist, kommen andere Rechtsformen wie die Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft oder auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Frage. Neben Haftungsfragen stehen dabei besonders die Fragen der Besteuerung und der Gewinn- und Verlustverteilung im Vordergrund. Beratend können in diesen Fällen ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und ein Steuerberater tätig werden, um die richtigen betrieblichen Grundentscheidungen zu treffen. Für einige Ärzte kommt es nach der persönlichen Meinung nicht in Frage, ein medizinisches Versorgungszentrum zu gründen. Andere hingegen sind davon ganz angetan. Es wird spannend werden welche Entwicklungen auf diesem Gebiet sich noch abzeichnen werden und mit welchen Instrumenten sich die Politik entscheidet in diesen Prozess einzugreifen.

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