Wer kann Bundesfreiwilligendienst machen?


Zum 1. Juli 2011 wurde die Wehrpflicht in Deutschland nach über 50 Jahren abgeschafft. Die Reform der Bundeswehr von einer Wehrpflicht zur Berufsarmee hat eine weitere Folge. Die Abschaffung des Zivildienstes. Dieser ermöglichte es Männern, welche aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe ableisten wollten oder konnten einen Ersatzdienst an der Gesellschaft zu leisten. Mit der Zeit entwickelte sich der Zivildienst zu eine wahren Stütze des Sozialstaates. Damit dieser nicht einfach wegfallen kann wurde vom Bundesfamilienministerium ein anderer Dienst eingeführt, der auch mit Juli 2011 seine Arbeit aufnahm. Der Bundesfreiwilligendienst soll das weiterführen, was der Zivildienst geschaffen hat. Das neue soziale Angebot möchte das in die Länderhoheit fallende Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr ergänzen. Diese anderen Dienste bleiben unverändert bestehen. Nun sollen aber nicht nur junge Männer diesen Dienst leisten dürfen, sondern auch Frauen können diesen antreten. Auch ist man nunmehr nicht mehr auf ein Alter um die zwanzig beschränkt, sondern eine Altersgrenze nach oben exisistiert nicht. Das bedeutet, dass auch Rentner sich in diesem Dienst engagieren können.

Die BewerberInnen müssen einige Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise muss Vollzeitschulpflicht erfüllt sein, der Dienst darf nicht innerhalb einer Berufsausbildung ausgeübt werden, die Helfer müssen wie in einer Vollzeitbeschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung von mehr als zwanzig Wochenstunde zur Verfügung stehen. Erfüllt man diese Voraussetzungen kann man sich bei einem Träger um eine Stelle bewerben. Diese Stellen werden im Internet, in einem Aushang oder auch in einer Zeitungsanzeige ausgeschrieben. Für eine Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst erhalten die Teilnehmer unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung sowie ein angemessenes Taschengeld. Eine Tätigkeit aus Erwerbsabsicht ist also ausgeschlossen und auch sinnlos. Man muss sich für eine Dienstzeit von wenigstens sechs Monaten und höchstens 24 Monaten verpflichten. Vertragspartner ist dabei der Bund, vertreten durch das Bundesfamilienministerium. Die Frage ist natürlich für wen ein solcher Dienst sinnvoll ist. Das können nach den Vorstellungen der Regierung einige sein, beispielsweise der Abiturient der auf seinen Studienplatz wartet oder erst einmal vom Lernbetrieb Abstand nehmen möchte oder der rüstige Rentner, aber auch der oder die Berufstätige der einmal in ein soziales Umfeld blicken möchte, weil er beispielsweise eine Umschulung mit Wechsel der Branche anstrebt.

Auch für Frauen nach der Familienphase eignet sich dieser Dienst oder auch für Studierende mit Lehramtsabschluss, die Wartezeit auf das Referendariat überbrücken müssen. Auch Hartz- 4 Bezieher können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen. Für Jugendliche können sich daraus sogar vielfältige Berufs- und Ausbildungschancen entwickeln. Ältere Bezieher von Hartz-4 sind während der Ableistung nicht verpflichtet eine Arbeit zu suchen oder aufzunehmen. Wie es sich für diese Gruppe finanziell verhält, ist am besten mit dem Betreuer bei der Arbeitsagentur in eigener Regie zu besprechen. Das Taschengeld, welches die Teilnehmer erhalten beträgt maximal 330 Euro monatlich. Hinzu kommen Unterkunft, Verpflegung und Dienstkleidung. Die jeweilige Höhe des Geldes kann jedoch von Träger zu Träger variieren und ist auch vom Umfang der Verwendung des Teilnehmers abhängig.

Das ausbezahlte Geld ist kein Gehalt im Sinne des Arbeitsrechts. Es ist mehr als eine Aufwandsentschädigung zu betrachten, da es sich bei dem Bundesfreiwilligendienst um ein Ehrenamt handelt. Durch die Sachleistungen ergibt sich ein geldwerter Vorteil von etwa 500 Euro im Monat. Leider ruht derzeit der Anspruch auf Kindergeld, jedoch ist der Gesetzgeber bemüht dies zu ändern um eine Gleichbehandlung mit den Teilnehmern des Freiwilligen Sozialen Jahres zu erreichen. Während der Dienstleistung ist man über die Einsatzstelle in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Der Träger zahlt die Krankenkassenbeiträge.

Eine Familienversicherung ruht in dieser Zeit, als Privatversicherter sollte man eine Anwartschaft vereinbaren. Außerdem stehen den Teilnehmern mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr zur Verfügung. Des Weiteren erhält man eine mehrtägige Ausbildung an den bisherigen Zivildienstschulen in Seminarform. Übrigens können auch Ausländer den Bundesfreiwilligendienst in Deutschland absolvieren. Eine Arbeitsgenehmigung brauchen sie hierfür nicht, allerdings ist ein Aufenthaltstitel erforderlich, der den Ausländer zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Nach dem Aufenthaltsgesetz ist es sogar möglich, Interessierten aus dem Ausland speziell für die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis zu genehmigen. Interessierte am Bundesfreiwilligendienst können sich von den Trägern der Einsatzstellen oder vom Bundesamt für Zivildienst beraten lassen. Es soll 70 000 Stellen geben, von denen mindestens 35 000 besetzt werden müssen, wenn man an den bisherigen Zivildienst anknüpfen möchte.

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