Kosten des Nachlassverzeichnisses


Das Nachlassverzeichnis dient zur Überprüfung der Erbmasse. Das Verzeichnis wird von einem Testamentsvollstrecker errichtet und geführt. Der Testamentsvollstrecker wird vom Vererbenden in seinem Testament festgelegt oder durch das Nachlassgericht gestellt. Die Aufgabe des Vollstreckers ist die Verwaltung des Erbes und die Verteilung der gesamten Erbmasse auf die Erben.

Um das Erbe zu überschauen und sich den Erben gegenüber beweisen zu können, muss ein Nachlassverzeichnis angefertigt werden. Auf Wunsch der Beteiligten kann dieses Verzeichnis auch durch einen Notar aufgenommen werden. Dieser nimmt die einzelnen Posten der Erbmasse in einer Liste auf und beglaubigt die Richtigkeit des Verzeichnisses.

Die Kosten für die Errichtung eines Nachlassverzeichnisses fällt der Erbmasse zur Last. Das bedeutet, dass die Kosten direkt von dem hinterbliebenen Vermögen abgezogen werden. Somit hat jeder einzelne Erbe durch die Reduzierung der Gesamtmasse einen kleinen Teil zu den Kosten beigetragen.

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