Es ist der Traum vieler Menschen, dass sie im Erbfall einen großen unerwarteten Geldsegen erleben. Doch dieser Geldsegen ist mit einem Manko verbunden, denn man muss Erbschaftssteuer an das Finanzamt bezahlen, wenn man den Freibetrag überschreitet. Diese Summe kann oft sehr hoch sein.
Um diese Steuerlast zu vermeiden und zu verringern ist es sinnvoll, vorher einen Plan mit seinem Steuerberater des Vertrauens zu machen. Dieser kann aber nur richtig arbeiten, wenn die Vermögensverhältnisse feststehen. Ein Verzeichnis der Erbmasse hilft aber auch Zwist innerhalb der Familie zu vermeiden, indem man klar regeln kann, wer was im Falle des Todes bekommen soll. Gerade im Rahmen des Vermächtnisses kann man einzelne Gegenstände bestimmten Menschen zukommen lassen, wenn man dies möchte. Diese müssen auch nicht Erbe sein und es muss kein Verwandtschaftsverhältnis bestehen. Desweiteren kommt es immer wieder vor, dass in einer Familie Vermögensposten übersehen oder über- oder unterschätzt werden. So entpuppt sich Omas Schmuck als wertvoller als gedacht, andererseits kann sich herausstellen, dass die Orientteppiche eine Fälschung sind und die langgehegten Goldmünzen doch nur vergoldet sind. Bei der Aufstellung der Erbmasse, kann man auch planen, dass Gutachter sich die Wertgegenstände einmal ansehen können, damit man eine konkrete Wertvorstellung hat.
Man könnte also ähnlich einer Inventur alle Dinge zählen, die von Wert sind und in einer Tabelle aufzählen und sie mit einem Wert benennen. Der Wert ist jedoch nicht mit dem Preis zu verwechseln. Der Preis entsteht auf dem Markt und richtet sich nach dem Angebot und der Nachfrage. Der Wert ist ein ganz anderer, nämlich die Summe aller wertbildenden Faktoren. Dazu gehört das Alter, die Beschaffenheit und die Bedeutung. Gerade letzteres, also der ideelle Wert eines Gegenstandes, wird häufig nicht auf dem Markt preislich erreicht werden können. Hat man beispielsweise ein Schmuckstück aus Gold, das aber sehr altmodisch ist, so wird man häufig nur den Goldpreis bezahlt bekommen. Würde jemand aber dieses Schmuckstück als verarbeitetes Kunststück gefallen, könnte der Preis weit darüber liegen.
Genauso verhält es sich mit den Urkunden, den Pokalen, den Abzeichen und den Orden. Diese sind nach ihrer Beschaffenheit fast nichts wert. Doch wenn man sie an die richtigen Personen verkauft, können recht hohe Preise und Gewinne erzielt werden. Denn manche Menschen sammeln alte Urkunden und Abzeichen und bezahlen sehr viel für gut erhaltene Stücke. Für Urkunden von der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg sollen schon stattliche Summen gezahlt worden sein, weil diese meistens ja im Zweiten Weltkrieg zerstört wurden. Für solche Fragen wendet man sich am besten an ein Antiquariat, welches Wohnungsauflösungen anbietet und lässt die Gegenstände begutachten und bewerten. Im Zweifel kann man sich auch noch eine zweite Meinung einholen, um auch wirklich sicher zu gehen.
Bei der Wahl einer solchen Wohnungsauflösungsfirma sollte wirklich überprüft werden, was diese von ihrem Handwerk versteht, damit dort nicht bestimmte Werte übersehen werden. Gerade die Gegenstände aus der Heimat der zukünftigen Erblasser können dort einen hohen Wert erzielen, jedoch nicht in einer anderen Region oder gar einem anderen Land.
Im Verzeichnis sollten auch die Immobilien und die Fahrzeuge aufgezählt werden. Bei den Fahrzeugen muss man klären, ob sie noch fahrtüchtig sind oder ob sie bereits als Oldtimer gelten können. Gerade mit den harten Umweltauflagen und dem hohen Benzinpreis kann sich ergeben, dass man sich besser von einem Fahrzeug trennt. Bei den Immobilien sollte man anfallende Renovierungen und eine Vermietbarkeit mit einplanen. Auch bei Landgrundstücken, wie Äcker, sollte man mal überprüfen, ob diese nicht als Bauland genutzt und als solches verkauft werden könnten.
Nach der Aufstellung des Verzeichnisses, bei dem heute die Datenverarbeitungsprogramme gute Dienste leisten können, sollte Familienrat eingehalten werden. Der zukünftige Erblasser kann sich überlegen, wem er was zukommen lassen will. Dies könnte dann auch Testamentarisch verfügt werden. Dazu ist ein Notartermin sinnvoll, denn dieser kann auch beratend tätig werden. Die Aufstellung des Vermögens kann dem Testament als Anhang angehängt werden. Jedoch wird es nicht Teil des Testaments. Es kann sinnvoll sein, dieses Verzeichnis alle zehn Jahre mal zu überdenken und zu überarbeiten, da sich der Wert und die Preise oftmals ändern können.
Macht man beispielsweise zur Zeit eine Aufstellung des Vermögens und man besitzt viel Gold, so ändert sich der Goldpreis stetig. Hat man seine Aufstellung bereits vor fünfzehn Jahren gemacht und ist immer im Glauben gewesen, dass man im Falle des Todes eine sehr große Summe erben wird, wenn man das Gold verkauft, so wird man auch hier sein blaues Wunder erleben, wenn der Goldpreis im Jahr des Todes gerade schlecht ist. Wie man sehen kann ist es also wirklich sehr sinnvoll die Aufstellung des Vermögens öfters einmal zu aktualisieren um Irrtümer zu vermeiden.
Entsprechend dieser Liste kann man Maßnahmen, wie Renovierungen und Erneuerungen, planen und so eine passende Vermögensverwaltung durchführen. Der Steuerberater kann dann ordentlich arbeiten, weil er einen feststehenden Sachverhalt hat.