Todesfall: Die Bestandsaufnahme des Besitzes


Nach einem Todesfall, dem sogenannten Erbfall, herrscht oftmals Trauer und Verwirrung in den betroffenen Familien. In diese Trauerphase fällt die Aufgabe, den Bestand des Besitzes des Verstorbenen zu sichten, häufig schwer. Je nach Alter, Beruf und Lebensstandart sieht dieser individuell anders aus. Gerade bei jungen Menschen, ist dieser Besitz auch auf verschiedene Orte verteilt. Manchmal muss neben dem Zimmer im elterlichen Haushalt auch eine Wohnung am Ausbildungs- oder Studienort aufgelöst oder noch Besitz des Verstorbenen in einer Kaserne von Polizei oder Bundeswehr gesichtet werden und nach Hause geholt oder an andere Eigentümer zurückgegeben werden.

Bei Todesfällen im Ausland rückt noch die Habe dort in die Betrachtung, diese muss dort verwertet oder verteilt werden oder natürlich nach Deutschland überführt werden. Bei größeren Besitztümern im Ausland ist es möglich, dort einen Nachlassverwalter einzusetzen, der sich um die Bewirtschaftung und um die mögliche Verwertung kümmert. Alle Güter müssen also gesichtet, bei größeren Mengen katalogisiert und schließlich bewertet werden.

Dinge, die zwar im Besitz des Erblassers, aber im Eigentum anderer stehen, beispielsweise Leihbücher, Mietwagen oder ähnliches, müssen an diesen herausgegeben werden. Bei der Bewertung muss man unterscheiden zwischen Anschaffungswert, Zeitwert und Ideeller Wert. Gerade Bilder oder Kunstgegenstände haben einen hohen ideellen Wert. Bei Schmuck ist der gefühlte Wert meist auch höher als der reine Materialwert, da noch ideelle Betrachtungen hinzutreten. Kraftfahrzeuge hingegen haben meist einen viel geringeren Zeitwert als den Anschaffungswert. Eine Ausnahme bilden hier oft die Oldtimer. Hilfe bei der Bewertung leisten Sachverständige, diese sollte man gerade in Zweifelsfällen zu Rate ziehen. Nach der Eröffnung des Testaments, des Erbvertrags oder Regelung der gesetzlichen Erbfolge und Erteilung des Erbscheins, muss die Verteilung des Besitzes geregelt werden.

Sofern die Familie einigermaßen intakt ist, wäre es ratsam sich zusammenzusetzen und darüber zu reden, wer welche Güter, natürlich unter Beachtung der Wünsche des Verstorbenen, bekommt. Hierbei hilft die vorgenommene Katalogisierung, da sich dann relativ leicht die Angelegenheiten regeln und die Besitztümer verteilen lassen. Eine gut vorbereitete „Verteilungskonferenz“ schafft Zwist in der Familie zu vermeiden. Solche Aufgaben, die ein Familienverband zu lösen hat, waren und sind oftmals Stein des Anstoßes und Auslöser großer Familienuneinigkeiten.

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