Auseinandersetzung

Ein Angehöriger oder Bekannter von Ihnen ist gestorben und Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft geworden? Sie können sich mit den anderen Personen nicht darüber einigen, wer welche Gegenstände des Nachlasses erhalten soll? Jeder versucht lediglich, das für ihn Beste rauszuholen? Für diesen Fall schreibt das deutsche Erbrecht bestimmte Regelungen vor, nach denen Sie sich richten können. Die Auseinandersetzung mit den Miterben ist in vielen Fällen sehr problematisch und von den Eigeninteressen der Einzelnen geprägt. Erfahren Sie im Abschnitt „Auseinandersetzung“, wie Sie sich mit den anderen Mitgliedern der Erbengemeinschaft zufriedenstellend einigen und so zu Ihrem Nachlass kommen können.

 

 

 

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