Jedermann kann grundsätzlich Gesellschafter in rechtlich denkbaren Gesellschaftsformen werden. Die relevantesten Gesellschaftsformen sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft, die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Art und Weise, in der das Gesellschafterverhältnis ausgestaltet ist, sowie die Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben, unterscheiden sich je nach Gesellschaftsform deutlich. Die Besonderheiten der Gesellschafter in diesen Gesellschaftsformen werden durch die Materialien in diesem Abschnitt beleuchtet. Außerdem gibt es weitere Materialien, die erklären, wie man Gesellschafter in einer Gesellschaft werden kann und wie man die Stellung als Gesellschafter wieder loswerden kann.
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