Aufbau und Merkmale einer Kapitalgesellschaft


Kapitalgesellschaften sind eine Form von Unternehmen, die im Unterschied zu Personengesellschaften nicht mehr personalistisch geprägt sind. Personengesellschaften lassen sich im Kern immer darauf zurückführen, dass es einen Zusammenschluss von verschiedenen natürlichen Personen gibt. Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person, die nur über eine bestimmte Menge an Kapital definiert wird. Es ist also eine reine Vermögensmasse, die nur von natürlichen Personen gesteuert wird. Je nach Gesellschaftsform ist hierbei ein gesetzliches Mindestkapital vorgegeben. Der Grundaufbau ist dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen Geld, also Kapital, aufbringen, und in einer Kapitalgesellschaft zusammenfassen. Die Haftung der Kapitalgesellschaft ist immer auf das eingebrachte Kapital beschränkt, was einer der größten Vorteile einer Kapitalgesellschaft ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, vor allem bei der Aktiengesellschaft, eine nahezu unbegrenzte Anzahl von Gesellschaftsanteilen zu verkaufen und damit Kapital zu binden. Bei einer Aktiengesellschaft sind diese Anteile auch als Aktien bekannt.

Die Haftung kann sich nur dann auf die Gesellschafter erstrecken, wenn bestimmte Pflichtverletzungen begangen wurden. Beispiele hierfür sind Verstöße gegen Kapitalerhaltungsgrundsätze, Verspäteter Insolvenzantrag u.a. Außerdem ist eine Haftung der Gesellschafter schon dann begründet, wenn eine in Gründung befindliche Gesellschaft schon rechtsgeschäftlich handelt, obwohl die Gründung noch nicht abgeschlossen ist. Dabei reicht schon die fehlende Eintragung in das Handelsregister.

Der Aufbau einer Kapitalgesellschaft begründet auch die Meinungsbildung und Steuerung in der Gesellschaft. Die Bestimmung von verschiedenen Daten, wie beispielsweise Kapitalerhöhung, Bestellung von Vorständen, Geschäftsführern, Aufsichtsräten etc. erfolgt durch eine Gesellschafterversammlung, bei der je nach Anteil am Gesellschaftskapital nach Mehrheitsprinzip abgestimmt werden muss.

Die Grundlage einer Kapitalgesellschaft bildet ein Gesellschaftsvertrag, der auch als Satzung bezeichnet wird. Für diesen gibt es, je nach Gesellschaft auch verschiedene Formerfordernisse.

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