Bedeutung der Einkommenssteuer im Erbschaftsrecht


Die Einkommenssteuer ist eine Steuer die auf das Einkommen einer natürlichen Person, also eines Menschen, der seinen Wohnsitz oder seinen ständigen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat, erhoben wird. Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer ist somit das zu versteuernde Einkommen. Die Einkommensteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates. Der Erhebungszeitraum ist ein Jahr, das sogenannte Steuerjahr.

Voraussetzung für die Erhebung der Steuer ist die Steuererklärung, welche vom Steuerpflichtigen zu erstellen ist und bei dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden muss. Der Steuerpflichtige wird durch den Einkommensteuerbescheid über das Ergebnis der Veranlagung unterrichtet beziehungsweise zur Zahlung der noch offenen Einkommensteuer aufgefordert.

Es gibt sieben verschiedene Einkommensarten, welche sich in die sogenannten Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte gliedern:

Gewinneinkünfte:

• Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wie zum Beispiel durch Obstanbau oder Weinanbau
• Einkünfte aus Gewerbebetrieb(gewerblicher Unternehmen, Gewinnanteile)
• Einkünfte aus selbständiger Arbeit, beispielsweise bei selbstständigen Ärzten und Rechtsanwälten

Überschusseinkünfte:

• Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit durch Löhne
• Einkünfte aus Kapitalvermögen(zum Beispiel durch Zinsen oder Dividenden)
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken oder Gebäuden
• Sonstige Einkünfte(Leibrenten, Unterhaltszahlungen, Spekulationsgewinne)

Das Vermögen was man in einem Steuerjahr jedoch durch eine Erbschaft oder über ein Vermächtnis erhält, zählt nicht zur Einkommenssteuerpflicht, es gehört also nicht zu den Gewinneinkünften oder zu den Überschusseinkünfte. Denn bei Erbschaften und Vermächtnissen ist Erbschaftssteuer zu bezahlen.

Hier gibt es Freibeträge, welche zur Anrechnung gelangen. Um die Erbschaftssteuer zu bezahlen, ist auch wieder eine gesonderte Erbschaftssteuererklärung an das Finanzamt zu senden. Dieses rechnet die zu zahlende Steuerlast aus und erlässt einen Steuerbescheid. Sollte dieser fehlerhaft sein, kann man mit einem Einspruch auf Verbesserungen hoffen, ansonsten bliebe noch eine Klage vor dem Finanzgericht. Allerdings wäre es richtig und auch wichtig selbst rechtzeitig die Erbschaftssteuererklärung zu machen, da das Finanzamt von den Standesämtern über das Ableben von Bürgern informiert wird. Wer also meint, er ginge am Finanzamt vorbei, weil diese nicht über die Erbschaft Bescheid wissen, erleidet möglicherweise Schiffbruch.

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