SA Besteuerung der Einkünfte aus Lebensversicherungen


Einkünfte aus Lebensversicherungen sind von der neuen Abgeltungssteuer nicht betroffen. Sie werden aber dafür nach dem alten Recht besteuert, also wie ein Einkommen. Begründet wird dies damit, dass Lebensversicherungen (sofern sie nach 2005 abgeschlossen wurden), bei Fälligkeit nur mit 50 % besteuert werden. Würde auch hier die Abgeltungssteuer von 25 % gelten, so wäre die endgültige Steuerlast lediglich bei 12,5 %. Dies würde natürlich eine erhebliche Ungleichbehandlung von Kapitalerträgen bedeuten. Ausnahmen gelten nur beim Verkauf von Lebensversicherungen. Hierbei fällt bei einer Bestandszeit von unter 12 Jahren die normale Abgeltungssteuer an.

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