Einkommensarten: wie wird das Jahreseinkommen besteuert?


Unter dem Jahreseinkommen versteht man das gesamte Einkommen, welches innerhalb eines Jahres erzielt wurde. Dabei spielen nicht nur das monatliche Bruttoeinkommen, sondern auch alle Sonderzahlungen innerhalb eines Jahres, wie beispielweise das Urlaubs- und das Weihnachtgeld, welches nur einmal jährlich gezahlt wird, eine Rolle. Aber auch Zuschläge und Zulagen zählen zu dem Jahreseinkommen, wie zum Beispiel die vermögenswirksamen Leistungen. Sogenannte einmalige Zahlungen, die auf Grund eines bestimmten Anlasses gezahlt werden, gehören mit in das Jahreseinkommen, zum Beispiel Zuwendungen auf Grund eines Jubiläums oder eines Geburtstags. Alle erfolgten Zahlungen zusammen ergeben somit das letztendliche Jahreseinkommen, welches gerade bei der Immobilienfinanzierung eine wesentliche Rolle spielt. Denn in erster Linie geht man hier vom Jahreseinkommen aus und nicht von dem monatlichen Einkommen, da dieses erheblichen Schwankungen unterliegen kann. Häufig werden Sonderzahlungen, wie das Weihnachtgeld, auch für spätere Sondertilgungen des Darlehens verwendet.

Einkünfte sind bis zu 7.664 Euro pro Jahr steuerfrei, bei Verheirateten erhöht sich die Freigrenze sogar auf 15.328 Euro. Hinzu kommen der Vorsorgehöchstbetrag von 1.500 Euro und noch der Sonderausgabenpauschbetrag, so dass insgesamt bis zu 9.200 Euro Einkünfte für Alleinstehende und 18.400 Euro für Verheiratete steuerfrei bleiben. Zusätzlich kommen noch, sofern sie denn vorhanden sind, Werbungskosten zur Anrechnung, die den steuerfreien Betrag erhöhen können.

Nach dem Einkommenssteuergesetz setzt sich das Jahreseinkommen aus verschiedenen Einkommensarten zusammen. Diese werden unterteilt in Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte. Insgesamt sieben Einkommensarten gibt es:

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Obstanbau, Weinanbau, Teichwirtschaft, Wald)
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (gewerblicher Unternehmen, Gewinnanteile)
3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater)
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Löhne)
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden bei AGs)
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Grundstücke, Gebäude, Wohn/Ladenflächen)
7. Sonstige Einkünfte( Leibrenten, Unterhaltszahlungen, Spekulationsgewinne aus Aktien)

Das Jahreseinkommen steigt oftmals im Laufe der Lebensarbeitszeit an. Das Jahreseinkommen ist auch der Ansatz, den Personalentwickler und Recruiter bei ihren Personalgewinnungsmaßnahmen verfolgen. Mit der Zahl des Jahresbruttoeinkommens lassen sich zumeist mehr Menschen ansprechen, als wenn ihnen ihr Bruttomonatsgehalt genannt werden würde. Einstiegsgehälter und Gehaltsprognosen sind dabei immer branchen- und konjunkturabhängig. Das vorausichtliche Durchschnittsjahreseinkommen in Deutschland für das Jahr 2010 wird vermutlich 28.870 Euro betragen. Nach Abzug aller Kosten, Steuern und Abgaben blieben davon noch 18.269 Euro übrig.

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