Was sind Kapitalerträge und wie werden sie besteuert?


Da Kapitalerträge im Grunde für die Person, die sie erhält, nichts anderes als ein Einkommen darstellen, werden Kapitalerträge besteuert. Seit 2009 gibt es in Deutschland eine erhebliche Vereinfachung der Besteuerung von Kapitalerträgen. So unterliegen alle Kapitalerträge nun der Abgeltungssteuer. Pauschal werden auf alle Kapitalerträge 25 % Steuern in dem Zeitpunkt fällig, wo die Erträge dem Berechtigten zufließen. Die Abgeltungssteuer wird bereits von dem betreffenden Kreditinstitut oder Emmitent an die entsprechende Behörde abgeführt, da es sich bei der Abgeltungssteuer um eine Quellsteuer handelt. Die Erträge müssen daher in der Einkommenssteuererklärung nicht mehr zusätzlich angegeben werden. Eine Ausnahme gilt hierbei jedoch im Falle von Kapitalerträgen, die im Ausland gemacht wurden, da hier vom betreffenden Kreditinstitut keine Abgaben an die deutschen Finanzbehörden geleistet werden.
Es wird bei der Besteuerung ein Sparerpauschbetrag von 801 Euro berücksichtigt, der steuerfrei ist. Dieser Betrag gilt für ein Jahr. Den hierzu erforderlichen Antrag, auch als Freistellungsauftrag bekannt, kann man bei der entsprechenden Bank stellen. Diese berücksichtigt dann den Betrag automatisch. Zur Abgeltungssteuer kommt außerdem noch der Solidaritätszuschlag von 5.5 % dazu.

Rechenbeispiel: Kapitelertrag von 1.000 Euro in einem Jahr ohne Kirchensteuer

Es muss ein Sparerpauschbetrag vom Kapitalertrag abgezogen werden. Dieses darf der Anleger haben, ohne ihn versteuern zu müssen. Die Höhe beträgt 801 Euro. Es müssen also von den 1.000 Euro nur noch 199 Euro versteuert werden. Es fällt dann 25 % Abgeltungssteuer an, welche 49,75 beträgt. Dazu kommt ein 5.5-prozentiger Solidaritätszuschlag von 2,74 Euro. Der Kapitalertrag schrumpft damit auf 947,51 Euro. Die Abgeltungssteuer beträgt damit inklusive Solidaritätszuschlag 26,35 %.

Mit der neuen Abgeltungssteuer fällt auch die einjährige Haltefrist von Aktien oder Anleihen weg. Nach alter Rechtslage konnten Gewinne aus Aktienverkäufen, die nur ein Jahr im Besitz des Betroffenen waren, ohne steuerliche Belastung eingefahren werden. Dieses Insitut existiert nach neuem Recht nicht mehr. Damit sollen alle Anlageformen steuerlich gleichgestellt werden.

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