Die juristische Gutachtentechnik und der Urteilsstil


Das Gutachten ist in der Jurisprudenz, wie die Rechtswissenschaften auch häufig genannt werden, ein zentrales Thema. Schließlich wird so ziemlich jede Rechtsfrage oder jede generelle Frage nach der allgemeinen oder der besonderen Rechtslage im Wege eines Gutachtens beantwortet. Daher lernen die Studierende der Rechtswissenschaft schon ab dem ersten Semester, wie man ein Gutachten schreibt. Dabei unterscheidet sich dieser Schreibstil stark von den bisherigen Aufsatzarten, die die Studierenden vorher im Rahmen ihrer Schulausbildung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife kennen- und anzuwenden gelernt haben.

Es hat auch von Aufbau und Schreibstil nichts mit einer Erörterung zu tun, was häufig von Deutschlehrern behauptet wird. Ein Gutachten schreibt man im sogenannten Gutachtenstil. Das bedeutet, dass man eine Frage aufwirft, was häufig durch einen Konjunktiv deutlich gemacht wird. Ein Beispiel dafür ist:“ T könnte sich durch den Schlag mit dem Kerzenständer auf den Kopf des O strafbar gemacht haben!“. Dann wird das nach den Regeln der strafrechtlichen Prüfungsreihenfolge, also Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und schließlich die Schuld abgeprüft. Am Ende wird dann ein Ergebnis postuliert: Schuldig oder Unschuldig! Im Öffentlichen Recht und im Zivilrecht geht das ähnlich. Im Zivilrecht ist die zentrale Frage häufig: „ Wer will was von wem woraus?“, aus welchem dann der Obersatz gebildet wird, der beispielsweise lauten könnte: „ A könnte einen Anspruch auf Schadensersatz gegen B wegen einer verspäteten Lieferung gem. §§.. haben“. Im Öffentlichen Recht könnte eine solche Frage auf die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes oder einer Handlung der Verwaltung abzielen.

Nachdem man dann auf alle Fragen rechtlicher Art eingegangen ist kommt man schließlich auf eine Lösung, welche am Ende festgestellt wird. Dieses Ergebnis sollte dann auch vertreten werden. Es ist dann die Rechtsansicht der jeweiligen Partei im Verfahren gerichtlicher Art. Das Gericht indes liest zwar die Schriftsätze, welche aus den Gutachten entstanden sind und bildet sich eine eigene Meinung, um letztendlich entscheiden zu können. Hierzu fordert es möglicherweise zusätzliche Gutachten von Sachverständigen an. Diese sind oft gar nicht juristischer Art, sondern entstammen der Medizin, der Psychologie oder auch der Ingenieurswissenschaften.

Das Gericht selbst verfasst kein Gutachten sondern entscheidet im Urteilsstil. Dabei steht dann das Ergebnis an erster Stelle und wird dann in einer Urteilsbegründung näher erklärt. Es heißt dann:“ T hat sich des Mordes an O schuldig gemacht und wird zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt!“ Danach folgt die Erklärung warum das Gericht sich sicher ist, dass T der Täter ist und warum ein Mordmerkmal nach der Ansicht des Gerichtes erfüllt ist. Diese Begründung steht dann nicht im Konjunktiv sondern im Indikativ, was bedeutet, dass das Gericht sagt wie eine Sache ist, schließlich spricht es auch das Recht. Die Begründung ist dann die Grundlage für eine mögliche Revision oder eine Berufung und wird von den Parteien sowie vom dann befassten höheren Gericht genau gelesen und abgewogen. Fehler in der Urteilsbegründung können dann dafür sorgen, dass das Urteil aufgehoben wird.

Ein gutes Gutachten zu verfassen ist tatsächlich eine Kunst und bedarf einer langjährigen Übung. Viele Studierende der Rechtswissenschaften stellen in diesem Bereich Schwächen oder mangelnde Vorkenntnisse fest. Diesen kann man nur mit viel Übung und stetigem Schreiben von Übungsgutachten entgegenkommen. Dennoch beenden viele ihr Studium, weil sie merken , dass sie hier Schwächen haben und suchen sich lieber eine Wissenschaft wie die Politikwissenschaften in denen Fakten, aber keine Gutachten im juristischen Sinne, im Mittelpunkt der Prüfungen stehen. Denn im Jurastudium sind Fragen in Klausuren höchstens einmal als Zusatz vorhanden. Es zählt in der Regel einzig und allein eine Falllösung im Wege eines Gutachtens zu einem konkret gestellten Fall.

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