Wie erfolgt die Darstellung des Sachverhalts vor Gericht?


Vor Gericht muss bei einer Klage der Sachverhalt genau dargestellt werden. Er muss schlüssig und nachvollziehbar dem Richter oder der Richterin vorgetragen werden. Zumeist geschieht dies erstmalig in der Klageschrift, die um die Klage auf den Weg zu bringen, bei Gericht eingelegt wird. Der Sachverhalt muss auch stimmen, es darf nichts hinzugefügt und nichts Wichtiges weggelassen werden, allerdings sollte man sich auch nicht in Kleinigkeiten und Spitzfindigkeiten verlieren. Alle Tatsachen müssen bewiesen werden, können sie nicht bewiesen werden, so bleiben es Behauptungen oder allenfalls Indizien, also Dinge die auf etwas, vielleicht auch stärker, hindeuten, es aber niemals beweisen. Werturteile müssen und können nicht bewiesen werden, allerdings haben diese in der Regel auch wenig mit einer objektiven Streitlösung oder einer guten Sachverhaltsauflösung zu tun. Beweise können viele sein, von der Zeugenaussage über den Ortstermin mit genauer Inaugenscheinnahme bis hin zum Gutachten durch einen Sachverständigen. Am Ende der Beweisaufnahme muss sich das Gericht einig werden, welche Beweise es wie bewertet und welchen es schließlich auch Glauben schenkt. Dabei muss es auch die gängigen Beweisverwertungsverbote beachten.

Ein solches Verbot liegt beispielsweise dann vor, wenn der Zeuge falsch belehrt wurde oder die Aussage oder gar das Geständnis unter Drohung und zwang entstanden ist. Stellt sich also noch die Frage wie man zu Beweisen gelangen kann. Beweismöglichkeiten gibt es einige, beispielsweise die Zeugenaussage. Ein Zeuge hat den Auftrag Auskünfte über Tatsachen zu geben, die er gehört beobachtet oder gefühlt hat. Vermutungen und daraus gefolgerte eigene Schlüsse hat der Zeuge zu unterlassen. Die Polizei hat angeleitet von der Staatsanwaltschaft die Aufgabe Zeugen nach einer Straftat Zeugen zu sichten und diese auch zu katalogisieren.

Bei manchen Straftaten ist es gar nicht so leicht Zeugen zu finden. Gerade bei Straftaten, die Nachts geschehen, wird es oft schwierig Menschen zu finden, welche die konkrete Tat auch wirklich gesehen haben. Wichtig ist auch Zeugen nach einer Tat relativ schnell zu isolieren, um sie schon einmal zu vernehmen, da es sonst sein könnte, dass im Gespräch, mit anderen Zeugen oder gar Opfern sich die Wahrnehmungen verwischen und nicht mehr mit dem tatsächlich Gesehenen oder Erlebten übereinstimmt. Der Sachverhalt muss vor jedem Gerichtszweig der Fachgerichte dargestellt und bewiesen werden. Egal ob Sozialgericht, Arbeitsgericht oder Verwaltungsgericht, ein Gericht versucht den dargelegten Sachverhalt festzustellen, zu verstehen und dann ein gerechtes Urteil zu finden und zu verkünden.

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