Die private Krankenversicherungen - Grundsätzliches


Die private Krankenversicherung ist eine Versicherung gegen Kosten, die aus Krankheit, Unfällen, vorbeugenden oder diagnostischen Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Private Krankenversicherungen können in Form der Vollversicherung, Teilversicherung oder Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Eine Vollversicherung ist eine Versicherung, die die gesamten Kosten in den benannten Fällen übernimmt. Eine Teilversicherung übernimmt hingegen nur einen Teil der Versicherungskosten. Ein Beispiel für eine Teilversicherung ist die Beihilfe, die Beamten gewährt wird. Die Beihilfe übernimmt lediglich einen Anteil der Gesamtkosten. Den Rest der Gesamtkosten trägt eine andere, bei Beamten private, Krankenversicherung. Eine Zusatzversicherung sichert zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Risiken ab. Ein Beispiel für die Zusatzversicherung ist die Auslandskrankenversicherung. Der Anteil der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Personen mit einer privaten Krankenvollversicherung liegt bei weniger als 15%.

Grundsätzlich können sich alle, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, privat krankenversichern lassen. Allerdings sind die privaten Krankenversicherungen nicht zur Aufnahme von Personen zu festgelegten Tarifen verpflichtet, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Demnach hängt es von verschiedenen Faktoren ab, wer in die private Krankenversicherung aufgenommen wird. Maßgeblich ist natürlich der Gesundheitszustand der zu versichernden Person, allerdings auch Alter, Geschlecht, Einkommen und Beruf sowie die zu versichernde Leistung. Liegen bereits Erkrankungen oder erkennbare Krankheitsrisiken vor, kann die Versicherung dafür einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss vereinbaren. Das bedeutet, dass der Versicherte entweder mehr Beiträge bezahlt um das spezielle Risiko mit zu versichern oder das es von den Leistungen der Versicherung ausgeschlossen ist. Verwirklicht sich das Risiko dann, muss die private Krankenversicherung nicht leisten.

Eine besondere Aufmerksamkeit ist bei Studenten geboten. Sie können sich zu Beginn ihres Studiums von der grundsätzlich bestehende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung in Form der Familienversicherung oder Studentenversicherung auf Antrag befreien lassen. Die private Krankenversicherung ist verpflichtet, ihnen bis zu ihrem 30. Lebensjahr Studententarife anzubieten. Nach Abschluss des Studiums erhebt die private Krankenversicherung dann jedoch den vollen Tarif, der mitunter sehr hoch sein kann. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann nur unter den gesetzlichen Einschränkungen möglich. Insbesondere wenn der Student vorher über die Eltern oder ein Elternteil privat krankenversichert war, machen sich die Betroffenen häufig keine Gedanken darüber, wie sich der nicht vollzogene Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung zukünftig auswirken kann. Deshalb ist in dieser Situation vor Beginn des Studiums eine umfassende Beratung geboten um eine Entscheidung zu fällen, die keine negativen Überraschungen in der Zukunft birgt.

Grundsätzlich nimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur Privatversicherte auf, die das Alter von 55 Jahren nicht überschreiten und versicherungspflichtig sind, also zum Beispiel die Einkommensgrenze nicht überschreiten. Besteht die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wird keine private Krankenversicherung den versicherten aufnehmen.

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