Wonach bestimmen sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung?


Die Anfangsbeiträge in der privaten Krankenversicherung bestimmen sich nach unterschiedlichen Kriterien, die in der Person des Versicherten selbst liegen. Im Gegensatz dazu bestimmen sich die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen des Versicherten und sind unabhängig von dem individuellen Risiko zu beurteilen. Zunächst richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung nach dem Geschlecht. Da Frauen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer, zahlen sie höhere Beiträge. Darüber hinaus kalkulieren Versicherungen mit ein, dass sie für alle Kosten im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und Mutterschaft aufkommen müssen, was bei Männern aus biologischen Gründen nicht der Fall sein wird. Da darin eine Diskriminierung der Frauen zu sehen ist, ist die Zugrundelegung dieses Kriteriums am dem 21.12.2012 gesetzlich verboten worden. Das Versicherungsrisiko muss ab diesem Datum auf Männer und Frauen verteilt werden, wobei die Versicherungen weiterhin Möglichkeiten finden werden, intern geschlechterabhängig kalkulieren können. Weitere Faktoren sind das Eintrittsalter der versicherten Person sowie sein Beruf. Für manche Berufsgruppen können Risikoaufschläge von der Versicherung gefordert werden, da das Risiko sich zu verletzen oder zu erkranken höher ist, als bei anderen Berufsgruppen. So ist zum Beispiel ein Gleisbauer verletzungs- und erkrankungsanfälliger als ein Beamter im öffentlichen Dienst.

Selbstverständlich spielt der Gesundheitszustand die entscheidende Rolle bei der Beurteilung des Risikos und der daran gekoppelten Beitragsbemessung. Liegen Vorerkrankungen vor, hat die private Krankenversicherung verschiedene Möglichkeiten den Versicherungsvertrag bezugnehmend auf das erhöhte Risiko zu gestalten. Ist der Versicherung das Risiko zu hoch, kann die Versicherung den Versicherten ablehnen. Sie ist nicht verpflichtet jeden zu versichern. Eine Ausnahme dazu besteht hinsichtlich der sogenannten Nachversicherung von Neugeborenen. War ein Elternteil für mindestens drei Monate in der privaten Krankenversicherung versichert vor der Geburt des Kindes, ist es innerhalb von zwei Monaten unabhängig von seinem Gesundheitszustand ohne Erhebung von Leistungszuschüssen oder Risikozuschlägen zu versichern. Allerdings müssen seit dem 1. Juli 2007 Personen ohne Krankenversicherungsschutz und Beitragsaufschlag in den modifizierten Standarttarif aufgenommen werden, auch wenn sie erhebliche Vorerkrankungen haben.

Die Versicherung kann jedoch auch einen sogenannten Leistungsausschluss vereinbaren. Ein Leistungsausschluss ist eine vertragliche Regelung, nach der die Versicherung für die Diagnose einer bestimmten Vorerkrankung nicht zur Leistung verpflichtet ist. Daneben können Leistungen auch gestaffelt werden. Private Krankenversicherungen machen dies häufig im Bereich des Zahnersatzes. In den ersten Jahren werden die zu erstattenden Leistungen für Zahnersatz gestaffelt, also nicht voll ersetzt. Nach einer bestimmten Zeit, zum Beispiel nach 5 Jahren, wird der Zahnersatz dann voll übernommen. Es können auch Risikozuschläge vereinbart werden. Risikozuschläge werden oft in Form eines prozentualen Aufschlages auf den Normalbeitrag vereinbart. Nach einer gewissen Zeit können diese Risikozuschläge auf Antrag des Versicherten überprüft und, abhängig vom Gesundheitszustand, gegebenenfalls verringert werden.

Ganz entscheidend auf die Beitragshöhe wirken sich die tariflich vereinbarten Leistungen aus. Grundsätzlich kann in der privaten Krankenversicherung viele Zusatzleistungen versichert werden. Es ist nur eine Frage des Preises bzw. des Beitrages. Klassische Zusatzleistungen sind Einzel- oder Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung, Erweiterung der freien Arztwahl auf stationäre Behandlungen sowie freie Wahl der Klinik, alternative Behandlungsmethoden, Massagen, Physio- und Psychotherapie, Sehhilfen, Medikamente, erweiterte Leistungen im Bereich des Zahnersatzes durch bessere und weiterreichende Leistungen sowie kiefernorthopädische Behandlungen.

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