Warum steigen meine Beiträge in der privaten Krankenversicherung?


Obwohl die Beiträge zwischen dem Versicherten und der Versicherung vereinbart wurden, können die dennoch ansteigen. Bei Eingehung des Versicherungsvertrages berechnet die Versicherung den Beitrag des Versicherten, der nach seiner statistischen Lebenserwartung konstant bleibt, sofern die der Berechnung zu Grunde gelegten Annahmen tatsächlich eintreffen. Es werden also die Beiträge für die gesamte Lebensdauer berechnet, die sich nach denselben Gesundheitsrisikofaktoren bestimmen, wie für die Beitragsbemessung zu Grunde gelegt werden, nämlich Geschlecht, Eintrittsalter, Gesundheitszustand und vereinbarter Leistungsumfang. Die Versicherung schafft Rückstellungen für die auf sie zukommenden höheren Kosten, je älter der Versicherte wird. Sie bildet also sogenannte Altersrückstellungen. Das hat zur Folge, dass in den ersten Jahren höhere Beiträge gezahlt werden, als tatsächlich für die medizinische Versorgung und allgemeine Kostensteigerung durch Inflation notwendig wären. Der überzahlte Gebührenanteil wird dann als Altersrückstellung angespart und als Kapitalanlagen verzinst. Die Zinsen werden mit 3,5% berechnet. Dieser Wert wird Rechnungszins genannt. Die Zinsen, die den Zinssatz von 3,5% übersteigen, nennt man Überzins. Durch den Zins und Überzins entstehen für die private Krankenversicherung Einnahmen, die nicht aus den Beiträgen selber resultieren.

Die Beiträge der Versicherten können ansteigen, wenn die der Berechnung zu Grunde gelegten Annahmen zutreffen. Ergeben sich Abweichungen, was auf Grund verschiedener Entwicklungen und langer Vertragslaufzeiten regelmäßig der Fall ist, verändern sich die Beiträge. Die Beiträge können sich auf Grund allgemeiner Kostensteigerung, medizinischem Fortschritt, Veränderung der Zinsen und Erträge am Kapitalmarkt, sowie der gesetzlichen Regelungen zum Eintritt in die private Krankenversicherung verändern. Weitere Faktoren für eine Veränderung sind die gesetzliche Reglementierung der Beitragsbemessung, Veränderungen im Bereich der Stornoquote, Neugeschäfte, steuerlichen Rahmenbedingungen und Regelungen zum Ausscheiden aus der privaten Krankenversicherung sowie eine erhöhte Kostenbelastung innerhalb eines Tarifes und unzutreffend berechneter Kopfschadensprofile. Eine Beitragsveränderung muss dabei nicht zwingend in Form einer Erhöhung der Beiträge eintreten. Sie kann sich ebenso als Beitragssenkung auswirken, wenn sich einer oder mehrere der genannten Faktoren positiv verändern, also zum Beispiel die Zinsen und Kapitalmarkterträge ansteigen. Allerdings sind die Altersrückstellungen tendenziell zu gering kalkuliert worden, da die Lebenserwartung der Menschen stetig ansteigt und die Medizin rasante Fortschritte macht.

Das Gesetz schreibt vor, dass die Prämien Altersrückstellungen enthalten müssen, die unabhängig von der Entwicklung bestimmter Faktoren wie den Zinsen und Kapitalmarkterträgen, sicher geleistet werden. Hintergrund dessen ist es, hohen Beiträgen im Alter vorzugreifen. Die Versicherten sollen nicht Gefahr laufen, finanziell überfordert zu werden im Alter. Neben der Altersrückstellung können die Versicherten freiwillige Beiträge zur Beitragsentlastung im Alter an die Versicherung zahlen. Problematisch ist dabei nur, dass diese Beiträge bei einer Kündigung nicht zurück gefordert werden können. Auf Grund dessen ist eine private Geldanlage vielfach interessanter. Möchte man sich durch eine private Geldanlage absichern, sollte als Faustregel zu Grunde gelegt werden, dass man zwei Drittel der Beiträge 25 Jahre lang finanzieren kann im Alter. Bei einem Wechsel der privaten Krankenversicherung können die Altersrückstellungen im Umfang des Basistarifs mitgenommen werden.

Nun stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass die privaten Krankenversicherungen trotz der beschriebenen Berechnungsmethode für junge Versicherte mit sehr günstigen Tarifen werben können. Der Grund dafür sollte jeden, der in jungen Jahren eine private Krankenversicherung abschließen will bekannt sein und aufhorchen lassen. Junge und gesunde Versicherte will jede Krankenversicherung gerne versichern. Um diese anzuwerben, wird ein Tarif neu angelegt. Er wird neu kreiert und hat einen Versichertenbestand von Null, weist also keine bereits versicherten Personen auf. Der günstige Tarif wird derart beworben, dass sich grade junge und gesunde Versicherte angesprochen fühlen und somit zur Zielgruppe des Versicherungsvertrages werden. Die Beiträge berechnen sich, wie bei jedem anderen Tarif auch, nach dem Gesundheitsrisiko, dass sich im Wesentlichen nach dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand bestimmt. Da die Risikofaktoren bei der Zielgruppe sehr positiv sind, also ein geringes Risiko besteht, sind die Tarife niedrig. Mit den niedrigen Tarifen wird dann geworben. Die Kosten steigen nach einigen Jahren an, da die Versicherten älter werden. Der Tarif wird damit für neue Versicherte Zusehens unattraktiver, da niemand schon mit einem teuren Tarif in die Versicherung einsteigen möchte. Als Folge dessen, „vergreist“ der Bestand, da junge, gesunde Versicherungsnehmer in einem neuen, in derselben Art kreierten Tarif, versichert werden. Das bedeutet, dass die älteren und kränkeren Versicherten in ihrem Tarif immer mehr unter sich bleiben. Die im Alter erhöhten Kosten für die Gesundheitsversorgung werden nicht durch junge und gesunde Versicherte ausgeglichen.

Um nicht in eine solche Beitragssteigungsspirale zu geraten, sollte der Versicherte vor Abschluss des Vertrages bestimmte Dinge beachten. Grundsätzlich gilt, dass extrem günstige Tarife in aller Regel unterkalkuliert sind und damit sehr anfällig für Preissteigerungen sind. Bevor ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, sollte in jedem Fall bei der Versicherung der Wahl nachgeforscht werden, in welchen zeitlichen Abständen dies neue Tarife kreiert. Ruft die Versicherung häufig neue Tarife ins Leben, kann man davon ausgehen, dass diese häufig vergreisen und das Risiko auch für den eigenen Tarif besteht. Dann empfiehlt es sich, das Angebot mit anderen Anbieteren und deren Politik hinsichtlich der Neuerschaffung von Tarifen zu vergleichen. Versicherungsvereine sind auf Grund ihrer Organisationsform weniger anfällig für derartig starke Beitragserhöhungen als Aktiengesellschaften. Grundsätzlich sollte jeder Versicherte einen Tarif auswählen, der eine hohe Beitragsstabilität aufweist. Ist der Versicherte nämlich erst erkrankt, ist ein Versicherungswechsel mit finanziellen Einbußen verbunden, da hinsichtlich der Erkrankung ein Risikozuschlag fällig wird, ein Leistungsausschluss von der neuen Versicherung gefordert wird oder die Aufnahme gar abgelehnt wird.

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