Regeln des online Auktionshauses ebay.de


Neben der Möglichkeit neue oder gebrauchte Artikel im Internet käuflich zu erwerben gibt es auch noch die Gelegenheit sich online Sachen zu ersteigern. Auf ebay.de kann man als Privatperson sowohl neue und gebrauchte Waren von Privathändlern als auch Sachen von Unternehmen ersteigern.

Eine Ersteigerung läuft online ähnlich wie in einem realen Auktionshaus ab. Eine Auktion ist in diesem Sinne quasi eine besondere Form des Handelns mit der man den Preis und den Wert einer Sache herausfinden kann. In einem Geschäft beispielsweise ist der Preis ja schon von vorne herein angegeben und festgelegt, ist man mit diesem nicht einverstanden so kann man ja frei für sich entscheiden ob man die Sache dennoch erwerben möchte. Die Möglichkeit zu Handeln besteht in den meisten Geschäften zwar, dennoch wird die Sache die man gerne kaufen möchte wahrscheinlich lange nicht so günstig sein wie wenn man sie sich im Internet ersteigert.

Möchte man nun bei ebay.de eine Sache ersteigern so beginnt der Prozess damit, dass man sich die Sache als erstes aus dem sehr großen Angebot des Internetauktionshauses aussucht und sich überlegt ob man die Ware neu oder eventuell sogar gebraucht kaufen möchte. Hier muss man beachten, dass die gebrauchten Waren meistens zwar wesentlich günstiger als die neuen sind, allerdings kauft man dann etwas das man noch nie richtig, außer auf Bildern, gesehen hat und für welches keinerlei Gewährleistungs-oder Rückgaberechte bestehen. Ist ein elektrisches Gerät also kaputt oder hat ein Kleidungsstück einen Riss, so kann man es nicht einfach umtauschen, denn die Verkäufer schließen solche Gewährleistungsrechte von vorne herein aus. Die einzige Möglichkeit die man dann hat ist es, mit dem Verkäufer in Verbindung zu treten und zu hoffen dass er die Ware unter Umstände aus Kulanz zurücknimmt oder einen Teil des bereits gezahlten Kaufpreises an den Käufer zurückerstattet, meistens ist dies allerdings nicht der Fall. Nun bleibt es nur noch übrig den Verkäufer schlecht zu bewerten. Auch bei dieser Form des Handelns steht ähnlich wie bei Amazon.de die Verständigung und die Beteiligung der Kunden untereinander im Vordergrund, so wird man nach jedem Einkauf einer Sache aufgefordert eine Bewertung zu seinem getätigten Kauf abzugeben. Man kann in diesem Zusammenhang bewerten wie gut der Artikel beschrieben war, ob er in einem guten Zustand ist und ob er schnell versendet wurde. Diese Bewertungen können sich dann andere Nutzer ansehen, bevor sie bei diesem Verkäufer einen Kauf tätigen und sich quasi vorab über ihn und seine vorherigen Verkäufe informieren. Dadurch wird anderen Nutzern eine Hilfestellung bei der Suche und dem Kauf bestimmter Produkten gegeben.

Hat man nun die Ware, die man gerne haben möchte im Sortiment von ebay.de gefunden, so ist es nun die Regel dass man den Artikel auf seine Beobachtungsliste setzt und ihn dann beobachtet, je nachdem wie lange die Laufzeit der Aktion ist. Der jeweilige Startpreis als auch das Ende der Versteigerung wird dabei von dem Verkäufer festgelegt. Man kann nun schon ab dem Zeitpunkt ab dem man die Sache entdeckt hat, als auch erst gegen Ende der Auktion auf die Sache bieten. Dies steht jedem für sich frei wie er steigert und wann, denn jeder hat eine andere Steigerungstaktik. Allerdings können auch alle anderen Mitglieder von ebay.de mitbieten, das sollte man nie vergessen und auch immer im Blick haben wenn man die Ware haben möchte, denn es besteht jederzeit die Gefahr dass man von einem anderen Mitbieter überboten wird.

Durch die vielen Gebote der Mitglieder wird somit der Endpreis festgelegt, je nachdem wie viele Menschen mitbieten, desto höher wird der endgültige Verkaufspreis für den die Sache dann „über den Tisch geht“. Derjenige Bieter, der am Ende der Laufzeit der Auktion den höchsten Betrag geboten hat und dabei von keinem anderen Bieter überboten wurde, nimmt das vom Verkäufer bereits verbindlich abgegebene Angebot an und kauft die Sache dadurch verbindlich. Bei den Internetversteigerungsseiten geht das Angebot somit in aller Regel vom Anbieter aus und richtet sich nach der herrschenden Meinung der Rechtswissenschaftler an den jeweils Höchstbietenden nach dem Ablauf der jeweiligen Bietefrist. Die Festsetzung der Frist ist rechtlich gesehen eine Fristsetzung zur Annahme. Eine klassische Versteigerung ist es aber nicht, da es zu keinem Zuschlag im Sinne des Bürgerlichen Rechts kommt.

Desweiteren hat man ebay.de neben der Versteigerung einer Sache auch die Möglichkeit eine Sache zu einem festgelegten Sofortkaufpreis bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu verkaufen. Möchte man eine Sache also nicht unter seinem Wert verkaufen, weil man beispielsweise selbst einen hohen Preis dafür bezahlt hat und die Sache noch nicht sehr gebraucht ist, so ist diese Verkaufsmöglichkeit eine gute Gelegenheit um seine Sachen zu dem Preis, den man sich selbst vorstellt verkaufen zu können. Hier legt man dem Preis im Gegensatz zu der Versteigerung selbst fest, eine Annahme des online gestellten Angebots durch einen Käufer mit einem Preis, mit welchem der Verkäufer vielleicht nicht einverstanden ist, bleibt somit aus. Der Käufer nimmt hier das Angebot des Verkäufers mit dem festgelegten Preis an. Den „Zuschlag“ erhält also der erste Bieter der bereit ist diesen Preis zu zahlen.

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