Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge wenn mein Arbeitnehmer insolvent ist?


Wird ein Arbeitgeber insolvent und das Insolvenzverfahren eröffnet, wird ein Insolvenzverwalter bestimmt, der mit der Abwicklung der Insolvenz und damit der Abwicklung der Verbindlichkeiten des Arbeitnehmers betraut ist. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, möglichst viel sogenannte Insolvenzmasse, also Vermögen des Arbeitgebers, zu erwirken, indem er alle Vermögenspositionen einfordert, die er einfordern kann. Er wird also alle Lebensversicherungsverträge, die der Arbeitgeber vor der Insolvenz abgeschlossen hat, kündigen und deren Rückkaufwert in die Insolvenzmasse einfließen lassen. Ob die Ansprüche aus Direktversicherungen in die Insolvenzmasse fallen, hängt davon ab, in welcher Art der Arbeitnehmer bezugsberechtigt ist. Auch hier ist für die Beurteilung des Bezugsrechts und seiner Widerruflichkeit zunächst auf das Deckungsverhältnis, also das Vertragsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Versicherer, abzustellen. Ob der Anspruch aus der Direktversicherung in die Insolvenzmasse fällt oder nicht, macht für den Arbeitnehmer einen ganz erheblichen Unterschied. Fällt der Anspruch nicht in die Insolvenzmasse, steht er ihm in voller Höhe selber zu. Wird der Anspruch hingegen zum Teil der Insolvenzmasse, kann der Arbeitnehmer lediglich den Rückkaufwert aus der Insolvenzmasse verlangen. Dabei wird er neben den anderen Gläubigern jedoch nach einer bestimmten Quote befriedigt, was in der Praxis bedeutet, dass er nur einen Teil des Rückkaufwertes bekommt. Das liegt daran, dass die Gläubiger alle aus der Insolvenzmasse befriedigt werden wollen, die Insolvenzmasse aber nie zur Erfüllung aller Forderungen ausreicht, da das Unternehmen sonst nicht insolvent geworden wäre.

Ist das Bezugsrecht als widerruflich vereinbart worden, fällt der Anspruch aus der Lebensversicherung in die Insolvenzmasse des Arbeitgebers. Dem steht es auch nicht entgegen, dass es unverfallbar geworden ist, der Arbeitnehmer also unabhängig vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses berechtigt ist, selbst dann, wenn es sich um einen Vertrag aus Entgeltumwandlung handelt. Eine Entgeltumwandlung findet statt, wenn ein Teil des Lohnes des Arbeitnehmers für die betriebliche Altersvorsorge verwendet wird. Ist jedoch zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vertraglich vereinbart worden, dass das Bezugsrecht unwiderruflich ist, macht sich der Insolvenzverwalter schadensersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitnehmer wenn er es dennoch veräußert. Der Schadensersatzanspruch kann dann allerdings auch wieder nur aus der Insolvenzmasse befriedigt werden. Für den Schadensersatzanspruch ist auf das Valutaverhältnis, also das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzustellen.

Ist das Bezugsrecht des Arbeitnehmers unwiderruflich vereinbart worden, fällt es nicht in die Insolvenzmasse. Er kann dann jedoch die Lebensversicherung aus der Insolvenzmasse aussondern. Die Verfahren und möglichen Vorgehensweisen sind im Insolvenzrecht umfangreich geregelt. Der Arbeitnehmer hat daneben auch das Recht, die Fortsetzung des Vertrages unter Umschreibung auf ihn zu verlangen, so dass er selbst Versicherungsnehmer wird. Damit soll sicher gestellt werden, dass dem Arbeitnehmer nicht nur der Rückkaufwert zusteht, sondern er den Versicherungsvertrag auch auf eigene Kosten fortführen kann wenn er dies möchte. Der Versicherungsnehmer kann die Versicherung dann auch weiterhin zu ihrem ursprünglichen zweck, nämlich der Altersvorsorge, nutzen. Diese Möglichkeit soll ihm trotz Insolvenz des Arbeitgebers erhalten bleiben.

Neben dem widerruflichen und dem unwiderruflichen Bezugsrecht gibt es auch eine Kombination aus beiden Varianten, dass eingeschränkt unwiderrufliches Widerrufsrecht genannt wird. Ein eingeschränkt unwiderrufliches Widerrufsrecht besteht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine gesicherte Rechtsposition hinsichtlich des Anspruches aus der Lebensversicherung einräumt, er sich gleichzeitig aber vorbehält es einschränken zu können. Der Arbeitgeber könnte es derart einschränken, dass er sich den Widerruf für die grobe Verletzung von Treuepflichten vorbehält. Das eingeschränkt unwiderrufliche Widerrufsrecht wird als unwiderrufliches Widerrufsrecht behandelt, solange die Voraussetzung es einschränken zu können nicht eingetreten ist. Hat also der Arbeitnehmer nicht in grober Weise Treuepflichten gegenüber dem Arbeitgeber verletzt, ist das Bezugsrecht als unwiderruflich zu behandeln und dem Arbeitnehmer stehen die aufgeführten Rechte zu. Ab dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitnehmer allerdings eine Treuepflicht grob verletzt, wird das Bezugsrecht als widerruflich behandelt und fällt in die Insolvenzmasse.

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