Welche Personen sind von eine Lebensversicherung geschützt und wem nützt sie?


Eine Lebensversicherung ist dafür gedacht, persönliche Risiken abzusichern und gleichzeitig Kapital anzusparen. Mit dieser versichern sich Versicherungsnehmer gegen das Todesrisiko oder besser gesagt gegen die finanziellen Folgen des Ablebens. Stirbt ein Versicherter so erhalten die Begünstigten die vereinbarte Summe. Dies stellt das klassische Beispiel eines Vertrages zu Gunsten Dritter dar.

Stirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit nicht, so wird am Ende der Laufzeit einer Lebensversicherung einmalig eine Summe ausgezahlt. Diese dient vielen als Baustein für die Altersvorsorge. Sollte das Ende der Laufzeit nicht mehr erlebt werden, ist auch eine Summe für den Todesfall mitversichert.
Der Abschluss einer Lebensversicherung ist aus unterschiedlichsten Gründen sinnvoll. Sie dienen diesen Bereichen:
- um steuerliche Vorteile zu sichern
- als Altersvorsorge
- als Absicherung für die Familie
- als Absicherung für eine Immobilienfinanzierung
- um größere Geldsummen anzulegen
- als Ausbildungsrücklage für die Kinder.

Dabei gibt es zwei Arten von Lebensversicherungen, die von den Versicherungsgesellschaften angeboten werden:

Zum einen die Kapitallebensversicherung, die Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einer kapitalbildenden Geldanlage darstellt. Das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers ist voll abgesichert und gleichzeitig wird Kapital angespart, dass zum Beispiel für die Altersvorsorge herangezogen werden kann. Die Höhe der Auszahlungssumme im Falle des Erlebens ist abhängig von der Überschussbeteiligung, die durch die Versicherung zusätzlich gezahlt wird. Diese übertrifft üblicherweise die Versicherungssumme. Die Überschussbeteiligung ist kein Garantiebetrag, sondern davon abhängig wie effizient die Versicherung die Versicherungsbeiträge anlegen konnte und welche Zinsen die Versicherung damit erzielt hat. Um verschiedene Versicherungsangebote vergleichen zu können, sollte man sich vorher eine Hochrechnung der Auszahlungssummen zukommen lassen. Eine Kapitallebensversicherung hat auch dann noch steuerliche Vorteile, wenn Ihre Zinsfreibeträge schon voll ausgeschöpft sind.
Kapitallebensversicherungen können als Sicherheit für die Finanzierung einer Immobilie eingesetzt werden. Hierzu bieten die Versicherer besondere Angebote für Hypotheken und Darlehen an. Diese Art der Finanzierung ist insbesondere für nicht selbst genutzte Immobilien interessant, da hier erhebliche steuerliche Vorteile erzielt werden können.
Zum anderen gibt es die Risikolebensversicherung. Diese versichert lediglich das Todesfallrisiko des Versicherten ab und bietet keine Auszahlung bei Vertragsende. Beiträge für die Risikolebensversicherung sind daher deutlich niedriger als für Kapitallebensversicherungen. Diese Versicherung kann gerade in Lebensphasen sinnvoll sein, in denen der Todesfall eines Angehörigen, beispielsweise des Familienvaters, während sich die Mutter in der Familienphase befindet, nicht nur ein emotionale Katastrophe sondern zugleich den finanziellemn Ruin bedeuten würde. Beispielsweise dann, wenn zeitgleich das Eigenheim abbezahlt werden muss.
Man muss sich bei beiden Varianten vorher im Klaren sein was man möchte: Eine reine Absicherung im Todesfall für die Hinterbliebenen oder paralleles Ansparen von Kapital für Ihre eigene Absicherung im Alter. Bei jungen Familien mit niedrigen Einkommen, liegt die Priorität häufig, wie dargestellt auf der Absicherung des Todesfallrisikos.
Eine spezielle Art der Kapitallebensversicherung ist eine so genannte Direktversicherung. Hierbei wird der Beitrag zur Lebensversicherung vom Arbeitgeber als Teil des Verdienstes an die Versicherung gezahlt. Die Beiträge unterliegen einem sehr niedrigen Steuersatz und können abhängig vom Einkommen relativ hoch sein.
Einenweiteren Sonderfall stellt die Kriegsklausel dar. Nach dieser zahlt eine Versicherung nichts, wenn der Todesfall in Zusammenhang mit einer kriegerischen Auseinandersetzung steht. Insbesondere Soldaten in Auslandseinsätzen sind davon betroffen. Jedoch hat hiergegen die Bundesregierung mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert.
Im Falle des Todes des Versicherten bekommen die Erben dann von der Versicherung den entsprechenden Betrag auf das gewünschte Konto ausgezahlt.

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