Das gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungssystem der Europäischen Union


Bereits 1992 einigten sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union darauf gemeinsame Außenpolitik zu machen. Seit 2001 gehört dazu auch die Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die mit dem Vertrag von Lissabon der zum Dezember 2009 in Kraft trat endgültig eingeführt wurde. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist nun integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Operationsfähigkeit. Mit dieser kann die Europäische Union, wenn es die Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union festgelegt haben außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen zurückgreifen. Dabei werden diese Aufgaben mit Hilfe der Fähigkeiten, die von den Mitgliedstaaten bereitgestellt werden erfüllt. Eine eigene Europäische Armee gibt es somit nicht, sondern die militärischen Kräfte bleiben unter der Flagge ihres jeweiligen Landes und werden an die Europäische Union abgestellt.
Die Mitgliedstaaten stellen der Union für die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zivile und militärische Fähigkeiten als Beitrag zur Verwirklichung der vom Rat festgelegten Ziele zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten, die zusammen multinationale Streitkräfte aufstellen, können diese auch für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik zur Verfügung stellen. Das ist beispielsweise aus deutscher Sicht mit dem Deutsch-Niederländischen Korps in Münster, dem Eurocorps in Straßburg und dem Multinationalen Korps Nordost in Stettin bei denen sich Deutschland stets mit Stabstruppen und im Bedarfsfall mit je einer Division beteiligt geschehen. Darüber hinaus steht in Ulm ein Kommando zur Verfügung, welches Einsätze der Europäischen Union auf der ganzen Welt noch über der Korpsebene führen könnte.
Diese Zusammenarbeit führt zu einer gemeinsamen Verteidigung, sobald der Europäische Rat dies einstimmig beschlossen hat. Er empfiehlt in diesem Fall den Mitgliedstaaten, einen Beschluss in diesem Sinne im Einklang mit ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften zu erlassen.
Bei der Vorgehensweise achtet die Europäische Union die Verpflichtungen einiger Mitgliedstaaten, die ihre gemeinsame Verteidigung in der Nordatlantikvertrags-Organisation, also bei der NATO verwirklicht sehen. Insgesamt arbeitet also auch die Europäische Union mit der NATO zusammen.
Die Mitgliedstaaten verpflichteten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Dazu wurde eine Europäische Verteidigungsagentur gegründet, die den operativen Bedarf ermittelt.
Der Rat kann eine Gruppe von Mitgliedstaaten mit der Durchführung einer Mission im Rahmen der Union beauftragen. Beispielsweise mit einer Friedenssicherungsoperation während einer Wahl in Afrika oder in Südosteuropa. Die betreffenden Mitgliedstaaten vereinbaren in Absprache mit dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik untereinander die Ausführung der Mission und bereiten die abzustellenden Truppen entsprechend vor.
Die an der Durchführung der Mission teilnehmenden Mitgliedstaaten unterrichten den Rat von sich aus regelmäßig über den Stand der Mission. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten befassen den Rat sofort, wenn sich aus der Durchführung der Mission schwerwiegende Konsequenzen ergeben oder das Ziel der Mission, ihr Umfang oder die für sie geltenden Regelungen, geändert werden müssen. Der Rat der Europäischen Union erlässt in diesen Fällen die erforderlichen Beschlüsse.
Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, die neben einen möglichen Bündndisfall der NATO tritt.
Damit in Krisensituationen nicht erst lange über Truppenabstellungen debattiert werden muss gibt es eine EU-Battlegroup. Diese wird für je ein halbes Jahr von den Mitgliedsstaaten zusammengestellt und kann dann weltweit in Kriseneinsätzen verwendet werden. Diese Battlegroups bestehen aus einem Infanterieverband und einem Führungselement sowie Unterstützungstruppen.

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