Zusammensetzung und Aufgabe des Europäischen Rats


Der Europäische Rat fungiert seit dem Vertrag von Lissabon formal als eigenständiges Organ der Union. Seine Zusammensetzung und Aufgabenbereich werden in Art. 15 EUV geregelt. Der Europäische Rat darf nicht mit dem Rat der Union verwechselt werden.

Zusammensetzug und Organisation des Europäischen Rates

Vor dem Vertrag von Lissabon bestand der Europäische Rat aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Präsident der Kommission. Seit dem Vertrag von Lissabon wird der Europäische Rat um einen ständigen Präsidenten des Europäischen Rates erweitert. Kein Mitglied, jedoch an der Arbeit beteiligt, ist der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik. Sofern es die Tagesordnung zulässt, können sich die Mitglieder des Europäischen Rates auch von einem Minister unterstützen lassen. Der Kommissionspräsident kann sich wiederum von einem Kommissionsmitglied unterstützen lassen. Bislang wechselte die Position des Vorsitzenden des Europäischen Rates in einem halbjährigen Turnus. Seit dem Vertrag von Lissabon wird nun auch ein hauptamtlicher Präsident des Europäischen Rates gewählt, der neben dieser Funktion kein einzelstaatliches Amt bekleiden darf. Erster Präsident seit 1. Dezember 2009 ist der Belgier Hermann Van Rompuy. Er wurde für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt. Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl. Durch die Einführung dieses Präsidentenamtes soll eine längerfristige Planung ermöglicht werden und mehr Effizienz und Kontinuität in die Handlungsweise der Europäischen Union gebracht werden. Zum Aufgabenbereich des Präsidenten gehört einerseits die Einberufung des Europäischen Rates, sowie dessen Vorsitz bei dessen Arbeiten. Andererseits obliegt ihm die Außenvertretung der Europäischen Union in Sachen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), falls entsprechende Befugnisse nicht in den Kompetenzbereich des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik fallen. Im Anschluss an jede Tagung des Gremiums hat der Präsident des Europäischen Rates dem Europäischen Parlament schließlich einen Bericht über die jeweiligen Ergebnisse vorzulegen. Gewöhnlich tagt ein sogenannter „EU- Gipfel“, eine Tagung des Europäischen Rates, zweimal halbjährlich. Sofern es allerdings die politische Lage erfordert, kann der Präsident des Europäischen Rates auch außerordentliche Tagungen einberufen.

Aufgaben des Europäischen Rates

Der Europäische Rat der Union gibt die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest. Er wird allerdings nicht gesetzgeberisch tätig. Der Europäische Rat ist damit das politische Leitorgan der Europäischen Union. Zusammen mit dem Europäischen Parlament muss der Europäische Rat feststellen, ob ein Mitgliedstaat die Werte, auf die sich die Union gründet, anhaltend und schwerwiegend verletzt. In bestimmten Fällen kommt dem Europäischen Rat ferner eine Revisionsfunktion zu, wonach ein Mitgliedstaat, welcher der Auffassung ist, dass der Entwurf einer Richtlinie auf den entsprechenden Gebieten wesentliche nationale Aspekte des jeweiligen Sachgebiets berühren würde, beantragt, dass der Europäische Rat sich mit dem Problem befassen soll. Schließlich hat der Europäische Rat fundamentalen Einfluss auf die Besetzung anderer Unionsorgane.

Beschlussfassung

Grundsätzlich werden die Beschlüsse des Europäischen Rates im Konsensverfahren gefasst, sofern in den Verträgen nichts anderes bestimmt ist. Dabei wird ein Vorschlag bereits dann angenommen, wenn ausdrückliche Gegenstimmen fehlen. Förmliche Abstimmungen finden also nicht im Europäischen Rat statt. Qualifizierte Mehrheiten sind beispielsweise bei der Kandidatenaufstellung zum Amt des Kommissionspräsidenten, oder der Ernennung des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik nötig. Der Präsident des Europäischen Rates, sowie der Präsident der Kommission sind ausdrücklich von der Abstimmung ausgeschlossen.

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