Die Organe der Europäischen Union


Die Europäische Union ist ein supranationaler Staatenverbund in dem derzeit 27 Mitgliedsstaaten verbunden sind. Die Mitgliedsstaaten einigten sich in Verträgen über die Kompetenzen, welche die Europäische Union ausüben soll. Um ihre vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können verfügt die Europäische Union über eigene Organe. Diese sind in der breiten Bevölkerung der Europäischen Union jedoch weitgehend unbekannt, was auch daran liegt, dass die Medien wegen der Komplexität Schwierigkeiten haben die Gegebenheiten auf Europäischer Ebene einfach formuliert den Leserinnen und Lesern nahezubringen.

Es gibt im Wesentlichen sieben Organe, welche unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen und unterschiedlich zusammengesetzt sind.

Das Europäische Parlament ist das bekannteste Organ, zumal es von den Bürgerinnen und den Bürgern der Europäischen Union selbst gewählt wird. Dazu finden in regelmäßigen Abständen die Europawahlen statt. Das Parlament besteht aus 750 Abgeordneten, wobei zukünftig auf keinen Staat mehr als 96 Abgeordnete entfallen dürfen, damit keine Disproportionalität entsteht. Deutschland wird also künftig nur noch 96 Abgeordnete, anstelle wie bisher 99 Abgeordnete, entsenden dürfen. Dieses Mandat ist sehr beliebt, da man auf Europäischer Ebene viel bewegen kann. Damit es dort auch Fraktionen geben kann, haben sich die Parteien europaweit verbunden, so dass es heute etwa die Europäischen Grünen oder auch ein Konservatives Parteienbündnis gibt. Das Europäische Parlament wird als Gesetzgeber tätig und arbeitet die Verordnungen, die Richtlinien und die Beschlüsse, sowie die Empfehlungen aus. Die Verordnungen sind quasi die Gesetze der Europäischen Union und entfalten direkte Geltung innerhalb der Mitgliedsstaaten. Die Richtlinien hingegen müssen von den Mitgliedsstaaten noch in das nationale Recht umgesetzt werden, wobei den Ländern hier ein gewisser Spielraum zusteht. Neben der Gesetzgebung bearbeitet das Europäische Parlament die Untersuchungsausschüsse, stimmt internationalen Verträgen zu, regelt und beschließt den Haushalt, beteiligt sich an der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, stimmt bei Mitgliederernennung der Kommission zu und verfügt über Klagebefugnis beim Europäischen Gerichtshof. Letzteres bedeutet, dass das Parlament auch Rechtsakte vor dem Gerichtshof angreifen kann. Das Parlament hat seinen Sitz in Straßburg. Weitere Dienstorte sind Brüssel und Luxemburg.

Der Rat wird neben dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig. Er darf nicht mit dem Europäischen Rat oder dem Europarat verwechselt werden. Der Rat besteht aus je einem Vertreter der Mitgliedsstaaten. Dieser Vertreter ist in der Regel ein Minister. Der Rat koordiniert die Politik der Mitgliedsstaaten. Er wird auch als Gesetzgeber tätig, indem er die Verordnungen, die Richtlinien und die Beschlüsse annimmt. Da die Mitgliedsstaaten in den Rat häufig ihre Außenminister entsenden wird dort auch besprochen und koordiniert, welche internationalen Verträge die Europäische Union abschließen soll. Als letzte wichtige Aufgabe ist der Rat bei Personalentscheidungen gefragt.

Die europäische Kommission ist der Taktgeber der Union. Die Kommission besteht aus je einem Vertreter jedes Mitgliedsstaates. Sie gliedert sich jedoch in 22 Generaldirektionen und beschäftigt über 25 000 Mitarbeiter. Der Hauptsitz ist in Brüssel. Die Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Damit sind der EU-Vertrag und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gemeint. Die Kommission entwirft die Verordnungen und die Richtlinien. Außerdem führt er europaweite Programme durch. Dabei pflegt er die Kontakte zu den internationalen Organisationen. Im Haushalts- und im Beihilferecht der Europäischen Union wird er ebenfalls maßgeblich gestaltend tätig.

Der Europäische Gerichtshof ist das „Verfassungsgericht“ der Europäischen Union. Es wird von acht Generalanwälten unterstützt. Auf Antrag des Gerichtshofs kann der Rat einstimmig die Zahl der Generalanwälte erhöhen. Jeder Mitgliedsstaat entsendet einen Richter. Zu den Richtern und den Generalanwälten des Gerichtshofs sind Persönlichkeiten auszuwählen, die unabhängig sind und in ihrem Staat, die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sind. Sie werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt. Alle drei Jahre findet eine teilweise Neubesetzung der Stellen der Richter und der Generalanwälte statt. Die Richter wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Gerichtshofs für die Dauer von drei Jahren. Eine Wiederwahl ist dabei durchaus zulässig.

Jeder Mitgliedstaat kann den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderer Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat. Diese Ansicht wird dann in einem Vertragsverletzungsverfahren bearbeitet und entschieden. Bevor ein Mitgliedstaat, wegen einer angeblichen Verletzung der Verpflichtungen aus den Verträgen, gegen einen anderen Staat Klage erhebt, muss sich die Kommission damit befassen. Die Kommission erlässt dann eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Der Gerichtshof der Europäischen Union überwacht die Rechtmäßigkeit der Gesetzgebungsakte, sowie der Handlungen des Rates, der Kommission und der Europäischen Zentralbank, soweit es sich nicht um Empfehlungen oder um Stellungnahmen handelt, und die Rechtmäßigkeit der Handlungen des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates mit Rechtswirkung gegenüber Dritten.

Der Rechnungshof besteht auch aus je einem Vertreter pro Mitgliedsstaat und wird von vielen Mitarbeitern (ca. 800) unterstützt. Der Rechnungshof überwacht die Einnahmen und die Ausgaben der Union. Sein Sitz befindet sich in Luxemburg.

Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken bilden das Europäische System der Zentralbanken. Die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, bilden das Eurosystem und betreiben die Währungspolitik der Union. Das vorrangige Ziel ist, die Preisstabilität zu gewährleisten. Sie allein ist befugt, die Ausgabe des Euro zu genehmigen. Sie ist in der Ausübung ihrer Befugnisse und der Verwaltung ihrer Mittel unabhängig. Die Organe, die Einrichtungen und die sonstigen Stellen der Union, sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten müssen diese Unabhängigkeit achten. Der Sitz der Europäischen Zentralbank befindet sich auf deutschem Boden, nämlich in Frankfurt am Main.

Seit 2009 ist nun auch der Europäische Rat Organ der Europäischen Union. Dieser ist nicht mit dem Rat der Europäischen Union zu verwechseln. Er besteht aus den Staats- und aus den Regierungschefs der Mitgliedsstaaten sowie aus dem Präsidenten der Kommission. Seine Aufgabe ist es Impulse für die Weiterentwicklung Europas zu geben. Es findet mindestens zweimal pro Halbjahr ein Treffen statt, die auch als EU-Gipfel bezeichnet werden. Dort wird die große Politik der Union gemacht.

Der Europarat in Straßburg ist kein Organ der Europäischen Union, sondern eine eigene Völkerrechtsvertretung von den Staaten die in Europa liegen. Er hat derzeit 47 Mitglieder und vertritt in der Welt den Kontinent Europa auf der Bühne des Völkerrechts.

Insgesamt betrachtet ist der Aufbau der EU mit seinen Organen weit weniger kompliziert als gedacht und in seiner Grobstruktur doch relativ leicht zu verstehen, insofern man sich einmal damit befasst hat. Die Aufgabenbereiche der einzelnen Organe sind zudem, wie auch in der Bundesrepublik Deutschland, klar verteilt und voneinander abgrenzbar.

Durchsuchen Sie Rechtssartikel