Die Lebensversicherung – Ein Überblick


Lebensversicherungen sind Individualversicherungen. Das bedeutet, dass mit der Lebensversicherung das Risiko des Todeseintritts individuell, also im Bezug auf eine bestimmte Person, versichert wird. Die Person, dieses Risiko versichert, ist der Versicherungsnehmer. Da das Risiko allein in seiner Person liegt, werden Lebensversicherungen auch den Personenversicherungen zugeordnet. Der Versicherungsnehmer schließt mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag, in dem eine Versicherungsleistung vereinbart wird, die der Versicherer dem Versicherungsnehmer oder einer anderen bezugsberechtigten Person bei Eintritt des Versicherungsfalls auszahlt. Der Versicherungsnehmer kann sich also selber die Versicherungsleistung auszahlen lassen oder einen Dritten, zum Beispiel einen Familienangehörigen, als bezugsberechtigte Person einsetzen.

Ist der Versicherungsfall der Todeseintritt, kann selbstverständlich nur eine dritte Person bezugsberechtigt sein, da der Versicherungsnehmer, der den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, keine Leistung mehr empfangen kann. Wird der Versicherungsfall als Tod während einer bestimmten Zeit definiert, nennt man diese Versicherung Todesfallversicherung. Darüber hinaus kann allerdings auch eine Erlebensfallversicherung abgeschlossen werden, also das Erleben eines bestimmten Zeitpunktes als Versicherungsfall vereinbart werden. Die Parteien können auch den Eintritt eines Schadens, der direkt mit den Gefahren, die mit dem Leben des Versicherungsnehmers zusammenhängenden vereinbaren, wie zum Beispiel den Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit, die dann die Versicherungsleistung auslöst. Technisch gesehen fallen auch private Rentenversicherungen unter den Begriff der Lebensversicherung.

Meist werden Lebensversicherungen als Summenversicherungen abgeschlossen. Das bedeutet, dass eine im Versicherungsvertrag vereinbarte Geldsumme ausbezahlt wird, wenn der Versicherungsfall eintritt. Die Höhe der Geldsumme wird festgelegt und bestimmt sich nicht nach der Höhe des tatsächlich eingetretenen Schaden.

Lebensversicherungen können in Form von Risikoversicherungen, kapitalbildenden Versicherungen, aufgeschobenen Rentenversicherungen oder als fondsgebundenen Lebensversicherungen abgeschlossen werden. Eine Risikoversicherung ist eine Versicherung, die lediglich bei Eintritt des Versicherungsfalles im Versicherungszeitraum die Versicherungssummer auszahlt. Bei einer Risikolebensversicherung leistet der Versicherer die vertraglich vereinbarte Leistung im Falle im Todesfalle während des Versicherungszeitraumes an eine dritte bezugsberechtigte Person. Diese Art der Versicherung wird häufig gewählt um wirtschaftlich abhängige Angehörige oder Verbindlichkeiten abzusichern. Tritt der Versicherungsfall bei einer Risikoversicherung nicht während des Versicherungszeitraumes ein, wird auch keine Leistung fällig, wie es bei einer kapitalbildenden Versicherung der Fall ist. Der Vorteil der Risikoversicherungen ist, dass sie in aller Regel wesentlich preisgünstiger sind als die kapitalbildenden Versicherungen, die auch sichere oder fast sichere Leistungen vorsehen.

Bei einer kapitalbildenden Versicherung wird eine fast sichere Leistung mit einer sehr unsicheren Leistung kombiniert. Die fast sicheren Leistungen müssen vom Versicherungsnehmer angespart werden, wohingegen die unsichere Leistung nach dem Versicherungsprinzip finanziert wird.

Die klassische kapitalbildende Versicherung ist die Lebensversicherung auf den Todes- und der Erlebensfall. Das bedeutet, wenn der Versicherungsnehmer den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt erlebt, wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig. Erlebt der Versicherungsnehmer diesen Zeitpunkt nicht, wird die Versicherungssumme mit dem Todeseintritt fällig. Der Versicherer ist also auf jeden Fall zur Leistung an den Versicherungsnehmer im Erlebensfall oder an eine dritte bezugsberechtigte Person im Todesfall verpflichtet. Der Mindestbetrag, den die Versicherung auf jeden Fall leisten muss, muss von ihr angespart werden. Das Wort kapitalbildend bezieht sich also in diesem Falle auf den Versicherer, an den bei dieser Art der Versicherungen besonders erhöhrt Anforderungen an die Kapitalbildung gestellt werden.

Eine weitere Form der kapitalbildenden Versicherung ist die aufgeschobene Rentenversicherung. Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung hat der Versicherer ebenfalls eine erhöhte Verpflichtung Kapital zu bilden, da die Wahrscheinlichkeit der Leistung von Rentenzahlungen um ein vielfaches höher ist, als dass der Versicherungsnehmer vorzeitig verstirbt. Diese Form der Versicherung kombiniert ein Erlebensfallrisiko mit einem Todesfallrisiko. Verstirbt der Versicherungsnehmer bevor die Rentenzahlungen fällig werden, wird in der Regel der bislang eingezahlte Betrag an eine dritte bezugsberechtigte Person ausgezahlt. Die Wahrscheinlichkeit der Auszahlung der vereinbarten Rente nimmt mit dem voranschreitenden Alter des Versicherungsnehmers ab. Der eingezahlte Betrag ist irgendwann aufgebraucht und die Rente wird durch das Versicherungsprinzip finanziert. Das Prinzip des Ansparens wird also schleichend vom Versicherungsprinzip abgelöst, je älter der Versicherungsnehmer wird.

Bei den fondsgebundenen kapitalbildenden Versicherungen, der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherung ist ein wesentlicher Teil des Leistungsanspruchs oder sogar der gesamte Leistungsanspruch von der Wertentwicklung eines Fonds als bestimmtes Finanzinstrument, abhängig. Der Versicherer verpflichtet sich also nicht zu Leistung in einer bestimmten Höhe. Die Höhe der Leistung ist vielmehr allein von der Entwicklung des Fonds abhängig. Manche Versicherer bieten neben der klassischen fondsgebundenen Versicherung eine Anlage in Garantiefonds an, bei denen der Versicherer eine Mindestleistung garantiert.

Neben den genannten Versicherungsformen gibt es die Lebensversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge als Direktversicherung, auf die jedoch in einem gesonderten Artikel eingegangen wird.

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