Ablauf und Grundsätze des Zivilprozesses


Der Zivilprozess ist das gesetzlich geregelte Verfahren zur Festsetzung, Durchsetzung und zum vorläufigen Schutz von privaten Rechten. Dabei wird das Erkenntnisverfahren von der Zwangsvollstreckung abgegrenzt. Ersteres regelt das Verfahren vor Gericht, das letztere die Durchsetzung der im Verfahren gefällten Urteile und Beschlüsse.

Mit Anhängigmachung der Klage wird zwischen den Parteien ein Prozessrechtsverhältnis geschaffen. Parteien sind der Kläger und der Beklagte. Bei den mit der Klage aufgezeigten Forderungen ist zwischen Hauptforderungen und Nebenforderungen zu unterscheiden. Nebenforderungen sind alle Forderungen, die neben der Hauptforderung gefordert werden können, wie zum Beispiel Verzugszinsen.

Der Richter beim Amtsgericht oder beim Landgericht kann einen frühen, ersten Termin oder die Durchführung des schriftlichen Vorverfahrens anordnen. Vor dem ersten Termin einer mündlichen Verhandlung eines Zivilprozesses muss grundsätzlich eine Güteverhandlung durchgeführt werden. Diese soll die Parteien dazu bringen sich zu einigen. Solche Einigungen, die in der Regel mit einem Prozessvergleich enden, liegen im Trend, was dazu führt, dass viele Streitfälle über Mediation, eine besondere Art Streitschlichtung, geklärt werden können.

Das deutsche Zivilverfahren ist von den so genannten Prozessgrundrechten ausgestaltet, welche im Grundgesetz festgeschrieben sind: der Anspruch auf einen gesetzlichen Richter, der Anspruch auf rechtliches Gehör, der Anspruch auf Gleichbehandlung und das Willkürverbot, der Anspruch auf ein faires Verfahren und der Anspruch auf einen effektiven Rechtsschutz.

Prozessrechtliche Rechtsfolgen werden durch die Vornahme von Prozesshandlungen herbeigeführt. Prozesshandlungen selbst sind nicht allgemein gesetzlich geregelt, nur die Regelungen der jeweiligen speziellen Prozesshandlung sind in der ZPO geregelt.

Der Zivilprozess ist durch besondere Prozessmaximen gekennzeichnet: Dispositionsgrundsatz, Beibringungsgrundsatz, Mündlichkeitsgrundsatz, Öffentlichkeitsgrundsatz, Unmittelbarkeitsgrundsatz. Diese drücken aus, wie sich die Parteien und die Judikative bei Gericht verhalten müssen und welche Bedingungen eingehalten werden sollen, um ein faires und objektives Verfahren zu erreichen.

Der Gegensatz zum Zivilprozess ist der Strafprozess und die Verfahren der Fachgerichte.

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