Das Vorverfahren im Zivilrecht


Das Vorverfahren ist neben dem Hauptverfahren eines der wichtigesten Verfahrensabschnitte im deutschen Zivilrecht. Neben dem Hauptverfahren und dem Vorverfahren gibt es außerdem noch das Vollstreckungsverfahren, bei demdie betitelte Forderungen durch die Vollstreckungsorgane vollstreckt wird. Im Folgenden wir die Bedeutung und der Sinn des Vorverfahrens erläutert.

Wenn eine Klage vor Gericht eingetroffen ist, so wird sie dort bearbeitet. Der zuständige Richter sieht sich die Klage an. Er wird prüfen, ob die Klage zulässig ist und insbesondere, ob sein Gericht und seine Abteilung oder seine Kammer auch zuständig ist. Danach wird der Richter versuchen darauf hinzuwirken, dass man sich schon vorher gütlich verträgt. Ist eine solcher Einigungsversuch aber schon vor einer Gütestelle oder einer Mediatorin gescheiert oder scheitert im weiteren Verlauf, so muss der Richter die Parteien befragen, um diesen Fragen zu stellen und den Sachverhalt zu ermitteln.

Zur mündlichen Verhandlung ist schnellst möglichst ein Termin festzusetzen. Um nochmals auf eine Gütliche Einigung oder einen Vergleich hinzuwirken ist es vorgeschrieben, einen frühen ersten Termin zur Vorbereitung der Hauptverhandlung festzusetzen. Einigt man sich beim frühen ersten Termin, so endet das Verfahren dann auch schon bei diesem. Es ist dann nicht nötig weitere Termine anzusetzen. Der Richter wird im Vorfeld der Hauptverhandlung darauf drängen sich zu einigen. Vielen hilft ein Aufeinandertreffen vor Gericht, sich mal nicht ständig zu bekriegen sondern einmal vernünftig und sachlich miteinander reden zu können.

Damit diese Moderatorfunktion nicht immer einen Richter trifft, der ja in der gleichen Zeit auch Fälle lösen könnte in denen richtig gestritten wird und jegliche Einigung im Bereich des Undenkbaren liegt, übernehmen oft Gütestellen oder Schlichtungsstellen solche Aufgaben. Auch Mediation, im eigentlichen Sinne professionelle Streitschlichtung, hilft bei diesen Streitigkeiten.

Wegen dem sog. Dispositionsgrundsatz kann der Kläger jederzeit seine Klage zurücknehmen oder ändern. Dem Gericht ist es auch immer wichtig, dass ein Verfahren zügig abgearbeitet und abgeschlossen wird. Es unterliegt nämlich dem Beschleunigungsgrundsatz. Das bedeutet, es bereitet die festgesetzen Termine gewissenhaft vor, erwartet dies aber auch von den vor Gericht auftretenden Parteien. Das Gericht kann Beweise ausschließen, wenn sie erst spät im Laufe der Verhandlung vorgebracht werden, obwohl diese schon von Beginn an vorzubringen gewesen wären. Verzichtet der Richter übrigens auf einen frühen ersten Termin, so kann er auch ein schriftliches Vorverfahren anordnen. In diesem werden die Prozessbeteiligten aufgefordert bis zu einer bestimmten Frist Erklärungen und Stellungnahmen abzugeben. Auf diese Weise kann der Vorsitzende des Prozesses schon viele Punkte abklären und hat sie Aktenkundig gemacht.

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