Was ist eine Frist und wie wird sie berechnet?


Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, innerhalb oder nachdem ein bestimmtes Ereignis eintreten oder eine bestimmte Handlung vorgenommen werden soll. Den Zeitpunkt des Fristendes bezeichnet man zumeist als einen Termin. Im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches sind Vorgaben zur Anwendung bzw. Berechnung von Fristen geregelt, die für alle Fristen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie für das Steuerrecht Gültigkeit haben. Fristen begegnen einem im täglichen Leben ständig. Sei es durch den Termin der Wohnungskündigung oder der Ausschlussfrist bei der Bewerbung um einen Studien- oder Arbeitsplatz.

Eine nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ende des letzten Tages im Fristzeitraum. Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, endet entweder mit dem Ablauf des Tages der letzten Woche oder des Tages des letzten Monats, welcher durch seinen Namen oder durch seine Wochenzahl oder Monatszahl dem Tage/Monat entspricht, in den der Zeitpunkt oder das maßgebliche Ereignis fällt. Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endet die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages diesen Monats. Eine wichtige Fristsetzung ist die Fristsetzung im Schuldrecht. Hierbei setzt der Gläubiger dem Schuldner eine Frist, damit dieser etwas Gewünschtes unternimmt, beispielsweise endlich die Kaufsache anliefert oder etwas repariert. Nach Ablauf dieser Frist kann der Gläubiger dann im Anschluss zurücktreten. Als eigentliche Fristen bezeichnet man im Verfahrensrecht Zeitspannen, die das Gericht den Parteien gewährt, damit sie Handlungen vornehmen oder sich auf Termine vorbereiten können oder sogar müssen. Dagegen sind uneigentliche Fristen im Gesetz vorgesehene Zeiträume, binnen denen das Gericht Amtshandlungen vorzunehmen hat.

Wichtig sind dabei auch die Verjährungsfristen. Nach Ablauf dieser Fristen ist die Geltendmachung eines Anspruches nicht mehr möglich. Im Strafprozessrecht ist, wenn die Tat erst einmal verjährt ist, keine Strafverfolgung mehr möglich. Verjährte Verfahren werden, da sie ein Verfahrenshindernis darstellen, in der Regel sofort eingestellt, der Täter kommt dann gänzlich ungestraft davon. Die Zeit die verstrichen sein muss, damit eine Tat verjährt ist, hängt von der angedrohten Strafe ab. Mord hingegen verjährt in Deutschland niemals.

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