Der Gerichtsvollzieher hat sich bei mir gemeldet, was bedeutet das?


Ein Gerichtsvollzieher ist in Deutschland ein Beamter der Justiz, zumeist im mittleren Dienst, mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken und auch Schriftstücke zuzustellen. Die Hauptaufgabe des Vollziehers ist in der Praxis das Eintreiben von Forderungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Kündigt sich ein Gerichtsvollzieher vorher bei jemanden an, dann wird er oft etwas zustellen wollen oder aber er will sicher gehen, dass alle Personen, die er braucht, auch anwesend sind. Eine Zustellung kommt beispielsweise bei Urteilen oder bei wichtigen Angelegenheiten wie Klagen oder Kündigungen in Betracht. Oft, gerade wenn Schulden eingetrieben werden müssen, kommt der Gerichtsvollzieher unangekündigt, damit man nicht vorher pfändbare Sachen beiseiteschaffen kann.

Zumeist weiß man ja bereits vorher worum es geht, wenn der Gerichtsvollzieher kommt. Etwa weil man zu viele Sachen in Versandhäusern oder in Online Shops bestellt hat und die Rechnungen nicht bezahlt hat, aber auch Handyverträge treiben vor allem junge Menschen in die Schuldenfalle. Solche Schulden durch das Nichtbezahlen von Rechnungen können Gründe für den Besuch eines Gerichtsvollziehers sein. Diese Angelegenheiten sind klassische Aufgaben des Gerichtsvollziehers. Hat man beispielsweise seine Miete nicht bezahlt, versucht er die Miete wieder einzutreiben und wenn alles scheitert führt er eine Zwangsräumung der Mietswohnung durch. Dann rückt der Gerichtsvollzieher mit Polizei und Umzugswagen an und alle Sachen werden weggetragen.

Ist eine Eintreibung bei Schulden nicht möglich, kann der Gerichtsvollzieher die Beschlagnahme von beweglichen Vermögensgegenständen, beispielsweise von Möbeln, von Kraftfahrzeugen oder von Schmuck, vornehmen, die er dann pfändet. Früher kennzeichnete der Gerichtsvollzieher beschlagnahmte Gegenstände, indem er ein Pfandsiegel mit einem aufgedruckten Staatssiegel, in Preußen war das ein Adler, den sogenannten Kuckuck, aufklebte. Diese Pfandmarken sind auch heute noch gebräuchlich, tragen aber nicht mehr das Staatssiegel, sondern nur noch die Bezeichnung "Pfandsiegel" und den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört. Sollte man das Siegel lösen wollen, so macht man sich unter Umständen des Siegelbruchs strafbar und muss mit einer Strafe rechnen.

Auch wenn man im Rahmen einer Scheidung ein Kind nicht an den anderen oder alleinigen Sorgeberechtigten herausgegeben oder wenn es bei einem Wochenendbesuch nicht mehr zurückgebracht wird, kommt der Gerichtsvollzieher und nimmt das Kind mit und führt es dem Elternteil zu, zu dem es im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts gehört.

Gegen diese Maßnahmen sind Rechtsschutzakte möglich. Natürlich empfiehlt es sich bereits die Vorgänge vor einer Zwangsvollstreckung im Wege des Rechtswegs zu klären, damit es gar nicht erst zum Einsatz des Gerichtsvollziehers kommt. Gegen die Maßnahmen des Gerichtsvollziehers selbst ist die sogenannte Erinnerung möglich, bei dieser muss der Gerichtsvollzieher seine Arbeit nochmals überdenken. Wurde die Maßnahme von einem Richter angeordnet, so ist gegen diesen Beschluss die Beschwerde möglich. Beide Rechtsmittel müssen relativ zügig eingelegt werden, damit nicht eine Verjährung eintritt.

Ein Rechtsanwalt kann hier wirklich helfen und dafür sorgen, dass Schulden anderweitig erledigt werden können. Beispielsweise durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren. Fürchtet man sich vor den Kosten eines Rechtsbeistandes, so kann man Beratungskostenhilfe beantragen. Der beauftragte Rechtsanwalt beantragt dann beim zuständigen Amtsgericht die Beratungskostenhilfe. Man kann sich aber auch mit seinem Nachweis über den Lohn direkt an das Amtsgericht wenden. Dieses prüft den Antrag und gibt ihm statt oder lehnt ihn ab. Lehnt er ihn ab, so ist darüber eine Beschwerde möglich. Der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin kann nach einer erfolgten Beratung und einem vielleicht nicht erfolgreichen Vorverfahren die Chancen für einen anschließenden Prozess abschätzen. Vor diesem sollte man keine Angst haben. Denn entweder hat man eine Rechtschutzversicherung oder aber man bedient sich der Prozesskostenhilfe.

Man muss also keine Angst vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers haben. Kooperation ist aber dennoch in jedem Fall die bessere Lösung als Konfrontation, sonst schaltet der Gerichtsvollzieher schnell die Polizei ein, die dann gegen einen vorgeht.

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