Der Straftatbestand der Vergewaltigung und ihre strafrechtlichen Folgen


Vor einer Vergewaltigung fürchten sich so ziemlich alle Frauen, Mädchen und natürlich auch Eltern. Leider kommen diese immer wieder vor. Daher versucht der Gesetzgeber und die Strafermittlungsbehörden alles, um Vergewaltigungen zu verhindern oder zumindest nach einer Vergewaltigung den Täter schnell zu fassen und einer zügigen Strafverfolgung zuzuführen. Für die Prävention versuchen die Städte viel, beispielsweise Kameraüberwachung gefährdeter Plätze und gute Beleuchtung der Straßen und Plätze im jeweiligen Stadtgebiet. Ist eine Vergewaltigung erst einmal geschehen, stehen Psychotherapeuten uns Psychologen bereit das geschehene aufzuarbeiten und zu bewältigen. Dafür wurden auch gesonderte Hotlines eingerichtet, an die sich die Opfer wenden können.

Gegen Vergewaltigungen im häuslichen und familiären Umfeld kann der Staat präventiv wenig tun. Leider geschehen gerade in diesem Bereich viele Vergewaltigungen und sexuelle Nötigungen, die auch nicht verfolgt werden. Viele Ehefrauen fügen sich der sexuellen Gewalt und leiden somit über Jahre.

Das Strafrecht, also ultima ratio in einer Demokratie, bestraft Vergewaltiger konsequent. Strafbar macht sich dabei eine Person, welche eine andere Person mit Gewalt, mittels Drohung mit großer Gefahr für Gesundheit und Leben des Opfers oder unter Ausnutzung einer Lebenslage, in welcher das Vergewaltigungsopfer der Einwirkung des Sexualtäters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen. Dies stellt ein Verbrechen dar, deswegen ist die Strafe nicht weniger als ein Jahr Gefängnis in einer Justizvollzugsanstalt.

Daher wird auch eine versuchte Vergewaltigung bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein solcher besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter mit dem Vergewaltigungsopfer den Geschlechtsakt durchgeht oder ähnlich gelagerte sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von dem Opfer vornehmen lässt, welche das Opfer, also zumeist eine Frau oder ein Mädchen besonders erniedrigen. Insbesondere in den Fällen, in den diese mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Auch wenn die Tat von mehreren Tätern gemeinschaftlich begangen wird, liegt ein besonders schwerer Fall der Vergewaltigung vor. Sogar auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist vom Gericht zu verurteilen, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug dabei hat. Das gleiche gilt, wenn Werkzeuge bei sich geführt werden, die geeignet sind den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden. Besonders dann, wenn das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht wird, wird auf diese harte Strafe erkannt.

Doch es geht auch noch härter und für die Opfer schlimmer. Mit nicht weniger als fünf Jahren Gefängnisstrafe wird der Täter verurteilt, wenn der Täter das Werkezeug oder die mitgeführte Waffe auch tatsächlich einsetzt und / oder das Opfer bei der Tat körperlich schwerstens misshandelt oder das Opfer in die Gefahr des Todes gebracht wurde. Verursacht der Vergewaltiger durch die sexuelle Nötigung oder durch die Vergewaltigung mindestens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren im Gefängnis.

Eine besondere Herausforderung ist die Behandlung der Sexualstraftäter. Sind sie nicht schuldfähig, so werden sie meist in ein geschlossenes Psychiatrisches Krankenhaus eingeliefert. Wenn sie schuldfähig sind kommen sie in eine Justizvollzugsanstalt. Dort ist es inzwischen Standard mit Sexualstraftätern eine Sozialtherapie auf einer eigenen Sozialtherapeutischen Station durchzuführen. Diese Therapie soll den Straffälligen helfen, nach der Entlassung ein Leben ohne Straftaten zu führen und so neue potentielle Opfer schützen.

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