Sinn und Zweck des Jugendstrafrechts


Das Jugendstrafrecht stellt einen speziellen Teil des Strafrechts für Jugendliche und für junge Erwachsene dar. Im Sinne des deutschen Strafrechts fällt eine Straftat, die man zwischen dem 14 und 21 Lebensjahr begeht, unter das Jugendstrafrecht. Somit kann also ein Jugendlicher unter 14 Jahren strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, denn er ist noch nicht strafmündig. Insbesondere bei jungen Heranwachsenden die in Kaufhäusern Mutproben durchführen, indem sie Gegenstände mitgehen lassen und somit einen Diebstahl begehen, stellt dies ein Problem dar, denn sie können nicht für ihre Taten bestraft werden und begehen sie auch immer wieder. Ein Täter, der zur Zeit der Begehung seiner Straftat zwischen 14 und 18 Jahre alt war wird als Jugendlicher bezeichnet und fällt auf alle Fälle unter das Jugendstrafrecht. Es ist dann zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie weit der Beschuldigte schon strafrechtlich verantwortlich ist oder ob nur Maßnahmen des Jugendamtes in Betracht kommen.

Ist der Täter beim Zeitpunkt der Tatbegehung 18 aber noch nicht 21 Jahre alt, so bezeichnet man ihn als Heranwachsenden. Es kann hier dann auch der Fall sein, dass ein 20-jähriger Täter bereits nach dem Erwachsenenstrafrecht bestraft wird, falls er während der Gerichtsverhandlung und auch in einem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe besonders reif und erwachsen wirkt. Hier wird der Täter dann nicht mehr als Jugendlicher angesehen und auch nicht nach dem Jugendstrafrecht bestraft. Es wird also in der Hauptverhandlung, in der Regel mit Hilfe der Jugendgerichtshilfe, geprüft, ob der Täter schon die Erwachsenenreife hat oder noch als jugendlich gelten kann und mit Jugendstrafrecht bestraft wird.

Das Mindestmaß für eine Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß stellt fünf Jahre dar. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, so ist das Höchstmaß, welches die Jugendstrafe betragen kann, zehn Jahre. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten hier im Bereich des Jugendstrafrechts nicht.

Abgesessen wird die vom Gericht auferlegte Jugendstrafe in sogenannten Jugendstrafanstalten, wie beispielsweise in der Justizvollzugsanstalt Ebrach in Bayern. In diesem Gefängnis sind nur jugendliche Straftäter untergebracht, so dass man hier speziell auf die Bedürfnisse der jungen Straftäter eingehen kann. So ist es zum Beispiel möglich, dass ein Gefangener in Ebrach eine Ausbildung absolviert und somit nach seinem Gefängnisaufenthalt die Möglichkeit hat in einem erlernten Beruf zu arbeiten. Auch einen Schulabschluss kann man oftmals in den Jugendstrafanstalten nachholen, so dass optimale Bedingungen für die Zeit nach der Entlassung für den Gefangenen geschaffen werden können.

Auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Jugendliche nochmals eine Straftat nach seiner Gefängniszeit begeht wird durch solche Angebote minimiert, denn er hat eine größere Chance nach seiner Entlassung in ein geordnetes Leben zurückzukehren als jemand, der keinen Beruf gelernt hat und auch keinen Schulabschluss hat. So jemand wird dann in der Regel Empfänger von Sozialleistungen und begeht in vielen Fällen wieder Straftaten, insbesondere wenn er zusätzlich noch den falschen Freundeskreis hat, beziehungsweise in diesen zurückkehrt. Jedoch ist es auch möglich, dass ein jugendlicher Täter seine Strafe in einer Justizvollzugsanstalt für Erwachsene verbüßt. Nämlich, dann, wenn dieser vom Jugendstrafvollzug ausgenommen wurde. Das geschieht beispielsweise dann, wenn ein Täter eine Straftat in jungen Jahren begangen hat, diese ihm aber erst sehr spät zur Last gelegt werden kann. Zwar verurteilt ihn dann das Jugendgericht nach Jugendstrafrecht, er muss aber nicht in ein solches Gefängnis, sondern darf zu den Erwachsenen seiner Altersklasse.

Das Ziel einer Haftstrafe für Jugendliche ist es, dass der Täter für seine begangene Straftat auch bestraft wird. Er soll durch die auferlegte Haftstrafe das Unrecht seiner Tat erkennen und zur Rechenschaft gezogen werden. Die Erziehungsaufgabe des Staates spielt in diesem Zusammenhang auch eine wichtige Rolle. Für viele junge Straftäter ist ihre Zeit im Gefängnis auch eine Chance sich um sichere Strukturen für die Zukunft sorgen zu können.

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