Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung


Neben dem Tatbestand, der die normalen Körperverletzungsdelikte regelt, gibt es auch noch ein Gesetz, welches die Qualifikation von der einfachen Körperverletzung darstellt. In diesem sind die Körperverletzungen geregelt, welche beispielsweise mit Waffen oder mit sonstigen gefährlichen Werkzeugen durchgeführt wurden und welche aufgrund dieser Besonderheit auch schwerer bestraft werden müssen, als eine einfache Körperverletzung. So kann jemand, der einen anderen lediglich an er Gesundheit schädigt oder körperlich misshandelt, der also eine einfache Körperverletzung begeht, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Jemand der einen anderen körperlich verletzt und dabei eine der Qualifikationen, die in dem besonderen Tatbestand aufgezählt sind, erfüllt und sich somit einer gefährlichen Körperverletzung strafbar gemacht hat, kann allerdings mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden. Die gefährliche Körperverletzung umfasst folgende Qualifikationen:

Der Täter macht sich der gefährliche Körperverletzung strafbar, wenn er die Körperverletzung durch das Beibringen von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen begeht. Unter Gift versteht man jeden organischen oder anorganischen Stoff, der durch eine chemische oder durch eine chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit zu schädigen vermag. Beispiele für Gift sind Drogen oder Opium. Andere Stoffe sind solche Stoffe, die biologisch, mechanisch oder thermisch die Gesundheit zu schädigen vermögen, beispielsweise Viren, Bakterien oder heißes Wasser. Gesundheitsschädlich sind solche Stoffe, die nach der konkreten Art ihrer Anwendung geeignet sind, erhebliche Verletzungen oder Gesundheitsschäden zu verursachen. Jemand bringt einem anderen Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe bei, wenn er das Tatmittel und das Tatopfer zusammenbringt, so dass der Stoff seine Wirkung entfalten kann.

Ein Täter macht sich desweiteren einer gefährlichen Körperverletzung strafbar, wenn er die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges begeht. Unter Waffen versteht man hier nur Waffen im technischen Sinne, also solche Gegenstände, die nach ihrer Bauart dazu bestimmt sind als Angriffs- und Verteidigungswerkzeug zu dienen, wie beispielsweise ein Revolver, eine Pistole, eine Handgranate oder ein Messer. Gefährliche Werkzeuge sind solche vom Täter geführte Gegenstände, die nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Anwendung im Einzelfall geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu erzeugen. So kann beispielsweise ein Baseballschläger nach der Art seiner Anwendung ein gefährliches Werkzeug darstellen oder auch ein zerbrochener Bierkrug.

Ein Täter macht sich außerdem einer gefährlichen Körperverletzung strafbar, wenn er die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls begeht. Unter einem Überfall versteht man einen unvorhergesehenen Angriff. Dieser ist hinterlistig, wenn der Täter durch das planmäßige Verdecken seiner wahren Absichten das Opfer in Sicherheit wiegt, um diesem die Abwehr unmöglich zu machen oder zu erschweren.

Ein Täter macht sich einer gefährlichen Körperverletzung strafbar, wenn er mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich die Körperverletzung begeht und desweiteren, wenn er die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht. Eine das Leben gefährdende Behandlung liegt dann vor, wenn die Art der Begehung abstrakt geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden.

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